Bußgeld oder Fahrtenbuch
In vielen Anhöhrbögen drohen die Bußgeldbehörden im Falle von Ordnungswidrigkeitenverfahren damit, dass ein Fahrtenbuch angeordnet wird, wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei einem Verkehrsverstoß nicht ermittelt werden kann. Rechtsgrundlage ist § 31a Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO). Diese Maßnahme ist möglich, wenn die Ermittlung des Fahrers der Behörde unmöglich ist. Wann dies der Fall…