Unberechtigte Kürzung bei Unfallreparatur
Viele Geschädigte können ein Lied davon singen: Versicherungen kürzen nach einem Unfall die Reparaturrechnungen. Das ist unzulässig, wie das Amtsgericht Münster (AG) in seinem Urteil vom 16. Juli 2020, Aktenzeichen 16 C1339/20 entschieden hat. Hintergrund des Streits ist das sogenannte Werkstatt- und Diagnoserisiko. Grundsätzlich kann der Geschädigte nur das verlangen, was zur Beseitigung seines Schadens…