202006.16
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Unfall im Home Office

Wenn Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Home-Office arbeiten, stellt sich die Frage: Bin ich gesetzlich unfallversichert, wenn mir zu Hause etwas zustößt?

Die Antwort auf diese Frage ist, wie so oft: es kommt darauf an.

Entscheidend für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Home-Office ist, welche konkrete Verrichtung mit welchem Zweck der Mitarbeiter im Moment des Unfalls ausübt. Es muss ein unverkennbarer Zusammenhang mit der Arbeit bestehen. Darüber hinaus muss das Handeln dienstlich motiviert sein.

Die Rechtsprechung ist aber hier deutlich strenger als bei Unfällen im Betrieb. Geht der Mitarbeiter beispielsweise in die Küche, um Essen zu holen, so ist dies, anders als beispielsweise der Weg in die betriebseigene Kantine, nicht von der Unfallversicherung abgedeckt. Auch der Gang zu Toilette ist anders als im Betrieb – nicht gesetzlich unfallversichert. Die unterschiedliche Behandlung begründen die Gerichte damit, dass der Arbeitgeber, anders als in seinem Betrieb, keinen Einfluss auf die Sicherheit der Räumlichkeiten hat.

Mitarbeiter sollten sich daher bewusst sein, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Home-Office wesentlich schlechter als bei einer Tätigkeit im Betrieb ist. Auch sollten, wenn man von sich aus im Home-Office arbeiten will, nicht nur die Vorteile des Arbeitens von Zuhause, sondern auch die Nachteile gesehen werden.