Anwalt für Arbeitsrecht


Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Mit jahrzehntelanger Erfahrung verhilft unsere Anwaltskanzlei Ihrem Recht sowohl als Unternehmer als auch Arbeitnehmer zum Sieg. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten unserer Mandanten beraten wir stets auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung.

 

Ihr Rechtsanwalt rund um Arbeitsrecht im Saarland


Seit 15 Jahren ist Rechtsanwältin Tanja Ringeisen im Bereich Arbeitsrecht tätig. Tanja Ringeisen ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Rechtsanwältin Tanja Ringeisen
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Fachanwältin für Arbeitsrecht

 


 

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Arbeitsrecht FAQ's - Oft gestellte Fragen

 

Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?

Anwalt Arbeitsrecht: Eine Abmahnung ist entgegen der allgemeinen Meinung keine Strafe für falsches Verhalten, sondern dient dazu, verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auf einen abgemahnten Vorfall keine Kündigung mehr stützen kann. Erst bei wiederholtem Fehlverhalten drohen weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Ein Vorgehen gegen eine Abmahnung ist deswegen oft kontraproduktiv. Lassen Sie sich auf keinen Fall zu schnellen Reaktionen, schon gar nicht zu einer Gegendarstellung hinreißen. Damit offenbaren Sie dem Arbeitgeber ihre Argumente, welche gegen die Abmahnung sprechen und sorgen dafür, dass er nachlegen kann.

 

Ich bin im Krankenschein gekündigt worden. Geht das?

Anwalt Arbeitsrecht: Krank werden kann jeder. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schützt aber nicht vor einer Kündigung. Dieses Gerücht hält sich leider hartnäckig. Oft führt es sogar zu einer Verschärfung der Situation, wenn der Arbeitnehmer plötzlich von der „Kündigungskrankheit“ befallen wird.

Zu unterscheiden hiervon ist die Frage, ob wegen der Krankheit gekündigt werden kann. Dies ist eine äußerst schwierig zu entscheidende Frage und nicht zuletzt aufgrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) für viele Arbeitgeber sehr schwer durchzusetzen.

 

Ich habe keinen Arbeitsvertrag. Was kann ich tun?

Anwalt Arbeitsrecht: Viele Arbeitnehmer werden per Handschlag beschäftigt. In diesem Fall besteht ein mündlicher Arbeitsvertrag. Dabei gibt das Nachweisgesetz jedem Arbeitnehmer das Recht, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu verlangen, der die Mindestinformationen zu Inhalt und Umfang des Arbeitsverhältnisses enthält. Grundsätzlich gilt aber: die meisten wesentlichen Fragen sind bereits im Gesetz geregelt. Die Erfahrung zeigt, dass viele Arbeitsverträge für Arbeitnehmer nachteilige Regelungen enthalten.

 

Ich bin gekündigt worden. Was kann ich tun?

Anwalt Arbeitsrecht: Eine Kündigung kann aus verschiedensten Gründen ausgesprochen werden. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen außerordentlicher (fristlose genannt) und ordentlicher Kündigung. Wichtig ist, dass für eine gerichtliche Prüfung der Kündigung in der Regel eine dreiwöchige Frist zur Klageerhebung ab Zugang läuft. Wird diese Frist verpasst, kann die Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr in frage gestellt werden. Deswegen sollten Sie so schnell wie möglich einen Anwalt aufsuchen. Dieser prüft dann, ob das Kündigungsschutzgesetz auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet und ob ein Grund vorliegt, der die Kündigung rechtfertigt.

 

Darf mich mein Arbeitgeber in Urlaub schicken?

Anwalt Arbeitsrecht: Grundsätzlich ist der Urlaub so zu gewähren, wie ihn der Arbeitnehmer möchte. Es ist möglich, dass sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vorbehält, dass ein kleiner Teil des Jahresurlaubs durch Betriebsferien gewährt wird. Eine weitere Ausnahme gilt, wenn dringende betriebliche Gründe gegen die Gewährung von Urlaub sprechen (zum Beispiel wenn alle Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub nehmen möchten). Gewährt der Arbeitgeber keine Freizeit, kann der Urlaubsanspruch sogar im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.

 

Wie hoch ist meine Abfindung bei einer Kündigung?

Anwalt Arbeitsrecht: Ein weit verbreiteter Irrtum liegt darin, dass bei Kündigungen kein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Der Irrtum resultiert daraus, dass in den meisten Prozessen vor den Arbeitsgerichten Kündigungsstreitigkeiten dadurch erledigt werden, dass der Arbeitgeber eine Abfindung gezahlt. Immerhin werden weit über 90 % der Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten durch eine einvernehmliche Regelung (Vergleich) erledigt. Eine Abfindung ist dann zu verhandeln, wenn gute Argumente gegen die Wirksamkeit der Kündigung sprechen. Als Faustformel wird ein halbes Gehalt pro Jahr der Beschäftigung angesetzt. Wenn die Kündigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam ist, steigt dieser Betrag, wenn die Argumente für die Kündigung sprechen, sinkt er natürlich.

 

Ich habe schon wieder einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Ist das zulässig?

Anwalt Arbeitsrecht: Befristungen unterscheidet man in solche ohne und mit Sachgrund. Arbeitsverträge, die sachgrundlos befristet sind, dürfen für maximal 2 Jahre abgeschlossen werden. Innerhalb dieser Zeit ist eine maximal dreimalige Verlängerung zulässig. Überschreitet ein Arbeitgeber die eine oder andere Grenze, so entsteht unweigerlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer über eine Befristung hinaus weiter arbeitet. Befristungen müssen nämlich schriftlich abgeschlossen werden. Arbeitnehmer sind daher gut beraten, entsprechende Vereinbarungen nicht zu unterzeichnen, wenn die letzte Befristung bereits abgelaufen war.

Im Falle einer Befristung mit Sachgrund muss der Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, ob der Sachgrund tatsächlich vorliegt. Ist dies nicht der Fall, entsteht ebenfalls ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Hat der Arbeitnehmer in den letzten 3 Jahren beim selben Arbeitgeber bereits einen befristeten Arbeitsvertrag gehabt, führt die erneute, sachgrundlose Befristung wiederum zur Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.

 

Kann mein Chef das Weihnachtsgeld wegen Kündigung zurückverlangen?

Anwalt Arbeitsrecht: Das hängt davon ab, ob es tatsächlich ein Weihnachtsgeld ist. Wird dieses in der Lohnabrechnung so genannt, ist eine Rückforderung ausgeschlossen. Unter Weihnachtsgeld versteht man ein Geschenk, das lediglich deswegen geleistet wird, weil das Arbeitsverhältnis zu an Weihnachten noch bestanden hat.

Andere Sonderzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden. Dabei muss man sowohl die Dauer der Rückforderung, als auch den Grund (Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) prüfen.

 

Was können wir sonst noch für Sie tun?

Unsere Kanzlei ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber tätig und stellt Ihnen den richtigen Anwalt für die Beratung zur Seite. Bitte denken Sie daran, dass im Arbeitsrecht zeitweise sehr kurze Fristen aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Gesetz laufen. Vereinbaren Sie deswegen schon bei ersten Problemen einen Termin zur Beratung. Oft können Kündigungen oder Abmahnungen vermieden werden. Verhandlungen über Aufhebungsverträge und Abfindungen sollten so früh wie möglich eingeleitet werden. Ist erst einmal eine Kündigungsschutzklage erhoben worden, sind die Fronten oft sehr verhärtet und eine Lösung schwierig.

Auch im komplizierten Thema Mobbing, das sich im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) abspielt, sind Ihre Anwälte für Arbeitsrecht sattelfest. Hier gilt es ganz besonders sauber und geplant vorzugehen und dem betroffenen Arbeitnehmer zu seinem Recht zu verhelfen. Dies geht nur mit genauer Kenntnis der Darlegungs- und Beweislastfragen der Prozessordnung.

Nebengebiete wie das Steuerrecht und das Sozialrecht (besonders beim Bezug von Arbeitslosengeld, etc.) behalten wir stets im Auge und sprechen dies mit unserer Fachanwältin für Sozialrecht Sabine Klein oder der im Haus angegliederten Steuerberatung ab.

Einige Stichworte, die sich in unserer täglichen Beratung wiederfinden, sind:
Abfindung, Aufhebungsvertrag, Teilzeit, Urlaub, Probezeit, Mobbing, Kündigung, Mindestlohn, Befristung, Versetzung, Überstunden