202007.19
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Wie sind Pedelecs versichert?

Nachdem die Elektrofahrräder durch Corona einen nie da gewesenen Boom erlebt haben, häufen sich auch die rechtlichen Fragen zu den elektrisierten Drahteseln. Besonders interessant ist dabei: Was passiert bei Unfall und was passiert bei Diebstahl?

Wichtig ist zunächst zu wissen, dass Pedelecs den normalen Fahrrädern gleichgestellt sind, wenn sie eine elektrische Tretunterstützung bis 25 km/h liefern. Sie lassen sich ohne Zulassung, Führerschein und Versicherungskennzeichen fahren. Das Unfallrisiko ist regelmäßig in einer Haftpflichtversicherung miteingeschlossen.

Anders sieht es aus, wenn die Unterstützung erst bei 45 km/h endet. Wer ein S-Pedelecs fahren will, muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse AM und eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen.

Bei einem Diebstahl kommt dann die Hausratversicherung ins Spiel. Verschwinden solche Pedelecs nach einem Einbruch aus dem verschlossenen Keller oder der verschlossenen Einzelgarage, ist das in der Hausratversicherungmitversichert. Wenn aber ein abgeschlossenes Pedelec von der Straße weggestohlen wird, kann der Versicherungsnehmer nur auf seinen Hausratversicherer zählen, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung für Fahrraddiebstahl abgeschlossen wurde.

Das zeigt: Ein Blick in das Bedingungswerk bringt oft Licht ins Dunkel. Und da das alles nicht immer ganz so einfach zu verstehen ist, heflen wir gerne weiter! Ihr Ansprechpartner für versicherungsrechtliche Frage ist Rechtsanwalt Kirnberger.