202004.23
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Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter

Inzwischen haben sich die Gerichte auch mit dem E Scooter auseinandergesetzt. Dies ist wenig verwunderlich, taucht er im Straßenbild immer öfter auf. Dabei stellt sich die Frage, wie mit dem Täter einer Trunkenheitsfahrt umzugehen ist. Alle Gerichte sind sich einig, dass es sich dabei um ein Kraftfahrzeug handelt und deswegen § 69 StGB anwendbar ist. D. h., dass der Fahrer einer Trunkenheitsfahrt nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Die Folge ist: die Fahrerlaubnis muss entzogen werden.

Unklar ist, bei welchen Grenzen und für welche Dauer dies der Fall ist. Die Rechtsprechung hierzu ist nicht einheitlich. Eine gute Verteidigung ist hier alle Mal wichtig. Denn die Entscheidungen zeigen im Einzelfall, dass die Regelvermutung der Nichteignung widerlegt werden kann. Die Frage stellt sich, wo die Fahrt erfolgt ist, wie lange und aus welchem Anlass.

Das wichtigste für eine erfolgreiche Verteidigung ist aber: keine Angaben gegenüber der Polizei. Keine Mitwirkung bei irgendwelchen Tests zur Feststellung der Alkoholisierung (auf der Linie gehen, Finger-Nase-Test, usw.) Bestehen Sie immer auf einer Blutprobe und machen Sie nie Angaben zur getrunkenen Menge und zum Zeitpunkt.