Ihr Anwalt für Verkehrsrecht


Verkehrsrecht ist nicht nur die Abwicklung von Verkehrsunfällen. Wir vertreten Mandanten genauso bei Mängeln beim Kauf von Fahrzeugen, fehlgeschlagenen Reparaturen oder der Rückabwicklung von Leasingverträgen. Daneben gehört auch die Verteidigung in Bußgeld- und Strafsachen bei Alkohol- und Drogendelikten zu unserem Spektrum.



Ihr Verkehrsrecht Rechtsanwalt im Saarland


Rechtsanwältin Laura Wilhelm sichert Ihre Rechte bei allen Fragen rund ums Auto.



Verkehrsrecht Anwältin Laura Wilhelm

Rechtsanwältin Laura Wilhelm
Rechtsanwältin Laura Wilhelm
Laura Wilhelm

Anwalt für Verkehrsrecht

 
Von unseren Experten im Bereich des Verkehrsrechts erhalten Sie kompetente Beratung & Hilfe für Ihr Anliegen.

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☎ +49 6825 92000

 

 

Wir vertreten Ihre Interessen im Abgasskandal


Autokauf und Abgasskandal sind auch im Verkehrsrecht die aktuellen Themen in 2020. Hinzu kommen Fragen rund um das Diesel-Fahrverbot. Wir vertreten Sie gegenüber dem Verkäufer und setzen Ihre berechtigten Ansprüche bei Mängeln durch. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Jarno Kirnberger prüft, ob ein Gewährleistungsausschluss überhaupt wirksam ist und welche Möglichkeiten sich Ihnen aus dem Gesetz ergeben. Die Beratung geht weit über Schadenersatz, Minderung und Rücktritt hinaus und beachtet auch Kostenfragen und beachtet auch Kostenfragen und die Wirtschaftlichkeit.

 

 

Verkehrsrecht FAQ's - Oft gestellte Fragen an den Anwalt

Verkehrsunfall

 

 

Bußgeld

 

 

Verkehrsstrafrecht

 

 

 

 

Verkehrsrecht FAQs

 

Ich hatte einen Unfall. Warum brauche ich einen Anwalt?

Anwalt für Verkehrsrecht: Gerade beim Unfall ist es wichtig, dass Sie unsere Kanzlei sofort kontaktieren. Oft kann die Schuldfrage schon telefonisch eingeschätzt werden. Verlassen Sie sich nie auf die Aussagen der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Oder würden Sie sich im Fall der Scheidung vom Anwalt Ihres Ehepartners beraten lassen? Schwierige Fragen wie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen, Nutzungsausfall oder Mietwagen wird Ihnen der Gegner sicher nicht ehrlich beantworten. Lassen Sie sich nie einen Gutachter durch die Versicherung stellen!
Jeder Unfallgeschädigte hat das Recht auf die Vertretung durch Anwälte. Die Kosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall durch die Gegenseite getragen werden. Dabei handelt es sich genauso um eine Schadenposition wie Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung beim Totalschaden. Ihre Ansprüche sind nicht damit erledigt, dass Sie ein Gutachten einreichen. Die Grenzen zwischen Reparaturschaden und Totalschaden sind fließend und oft kann mit dem einen oder anderen Trick, den Ihr Anwalt kennt, das Auto doch noch „gerettet“ werden.

 

Was kostet der Anwalt bei einem Unfall?

Anwalt Verkehrsrecht: Unsere Erstberatung zum Unfall ist immer kostenlos! Die Kosten des Anwalts richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. nach der Schadenhöhe. Maßgeblich ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei gilt aber: Die Kosten des Anwalts sind bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall auch von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu bezahlen. In diesem Fall bekommen Sie vonuns nicht einmal eine Vorschussrechnung.

 

Die Versicherung bietet mir Mietwagen, Sachverständigen und Autowerkstatt an. Muss ich das annehmen?

Anwalt für Verkehrsrecht: Nein! Sie haben als Unfallgeschädigter das Recht, sich einen Gutachter oder eine Werkstatt Ihres Vertrauens auszusuchen. Welche Konsequenzen dies hat und was Sie im Rahmen der Ihnen obliegenden Schadenminderungspflicht beachten müssen, erklären wir Ihnen. Das gilt auch, wenn Sie ein Aufkäuferangebot erhalten sollten.

 

FAQ: Bußgeld

 

Ich habe einen Zeugenfragebogen erhalten. Was soll ich tun?

Anwalt Verkehrsrecht: Antworten Sie nicht darauf! Niemand ist verpflichtet, der Polizei gegenüber Angaben zu machen. Die Rechtsbelehrungen in diesem Fragebogen sind meist missverständlich formuliert und erwecken den Eindruck, der gefragte müsse innerhalb einer Woche antworten. Dem ist nicht so. Der Grund für Ihr Schweigen ist einfach: Die Tat kann schon in 3 Monaten verjähren, wenn der Täter nicht identifiziert werden kann.

 

Ich habe einen Anhörbogen erhalten. Was soll ich tun?

Anwalt für Verkehrsrecht: "Sie werden beschuldigt...." So fängt ein Anhörbogen an. D.h. ein formelles Verfahren wurde gegen Sie eingeleitet. Jetzt kann Ihr Anwalt als Verteidiger Ihre Rechte als Beschuldigter wahrnehmen. Warten Sie auf keinen Fall, bis ein Bußgeldbescheid vorliegt. Dann ist für eine taktisch sinnvolle Verteidigung nur noch wenig Zeit.

 

Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Was soll ich tun?

Anwalt Verkehrsrecht: Kommen Sie sofort zu uns! Es läuft eine kurze Frist für den Einspruch. Wenn diese versäumt wird, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und es gibt kaum noch Möglichkeiten, das Ergebnis abzuwenden.

 

Kann ich nicht mehr zahlen und meinen Führerschein behalten?

Anwalt für Verkehrsrecht: Die Formel "Doppeltes Bußgeld - Wegfall des Fahrverbotes" gibt es schon lange nicht mehr. Heute muss der Richter im Einzelfall prüfen, ob eine Ausnahme von der Verhängung eines Regelfahrverbotes vorliegt. Dies muss gut vorbereitet werden. Streng genommen muss hier eine Existenzbedrohung vorliegen. Mit der richtigen Taktik und guter Kenntnis der Gerichte lässt sich aber oft eine sinnvolle Lösung finden.

 

Das ist doch Verjährt, oder?

Anwalt Verkehrsrecht: Grundsätzlich verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten in 3 Monaten ab Tatbegehung. Die Behörde kann aber allerlei Maßnahmen ergreifen, um dies zu verhindern. Insbesondere unterbricht ein Anhörbogen die Verjährung für weitere 3 Monate. Wenn ein Bußgeldbescheid erlassen ist, sogar für 6. Die absolute Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre. Ist in dieser Zeit keine rechtskräftige Entscheidung ergangen, kann eine Tat nicht mehr geahndet werden. Wichtig zu wissen: Es kommt idR nicht auf den Zugang der Maßnahmen an. Ob die Verfügung und Zustellung korrekt war, kann erst nach ausgiebigem Aktenstudium beantwortet werden.

 

FAQ: Verkehrsstrafrecht

 

Ich bin mit Alkohol gefahren. Muss ich eine MPU machen?

Anwalt für Verkehrsrecht: Diese Frage hängt einerseits sehr von der Höhe Ihrer Blutalkoholkonzentration ab: Regelmäßig liegt eine Straftat ab 1,1 Promille vor. Klar ist, dass in allen Bundesländern eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung; Früher: Idiotentest) ab 1,6 Promille angeordnet werden wird. In einigen Bundesländern ist dies aber auch schon früher der Fall. Wir bereiten diese zusammen mit erfahrenen Beratern vor und sorgen dafür, dass sich bei einer unvermeidbaren Verurteilung die Sperre für die Neuerteilung nicht auch noch faktisch durch das MPU-Verfahren verlängert.

 

Ich habe ein Auto beschädigt und einen Zettel hinterlassen. Warum werde ich wegen Fahrerflucht belangt?

Anwalt Verkehrsrecht: Unfallflucht liegt dann vor, wenn Sie (persönlich) nicht die Feststellung Ihrer Person ermöglichen. Ein Zettel reicht hier nicht. Aber: Jede Person, die bereit ist, Ihre Personalien festzustellen und dem Geschädigten mitzuteilen. Das sicherst ist aber, stets die Polizei zu rufen. Denn: Bei einer Verurteilung droht nicht nur die Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern auch der Verlust des Versicherungsschutzes.

 

Ich habe den Unfall aber nicht gemerkt.

Anwalt Verkehrsrecht: Diese Aussage wird von den Ermittlungsbehörden oft als so genannte "Schutzbehauptung" abgetan. Wir prüfen mit spezialisierten Sachverständigen die Frage, ob ein Unfallereignis akustisch, visuell und haptisch überhaupt wahrnehmbar war. Oft wird vergessen, dass ein lauter Knall, den ein Zeuge gehört hat, innerhalb eines modernen Fahrzeugs nicht oder nur sehr leise wahrnehmbar ist.

 

Ich habe eine Vorladung bekommen. Muss ich da hin?

Anwalt Verkehrsrecht: Nein. Es ist aber unerlässlich mit den Strafverfolgungsbehörden zu kommunizieren. Dies erledigen wir für Sie. Wir sagen Termine ab und fordern die amtliche Ermittlungsakte an. Vorher sagen wir nichts, was nicht unbedingt nötig ist.

 

Ich habe Rechtsschutz

Anwalt für Verkehrsrecht: In den allermeisten Rechtschutzversicherungen ist eine Verteidigung wegen vorsätzlicher Taten nicht enthalten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie die Tat tatsächlich begangen haben, sondern was Ihnen vorgeworfen wird. Versichert sind nur Taten, die fahrlässig begangen wurden. Fragen Sie uns. Wir beraten Sie über die entstehenden Kosten.