202005.29
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Wie weit muss ich zur Verweiswerkstatt fahren?

In fast jeder Unfallangelegenheit verweisen Versicherungen inzwischen auf so genannte Prüfberichte. Oft wird suggeriert, dass es sich um die Prüfung durch einen Sachverständigen handelt.

Mit einem Gutachten eines anerkannten Kfz-Gutachters hat das aber oft wenig zu tun. Meist werden lediglich Vergleichsberechnungen angestellt und Abzüge nach festen Vorgaben des Auftraggebers (der gegnerischen Haftpflichtversicherung) vorgenommen.

Wann muss sich der Geschädigte also auf eine solche Vergleichswerkstatt verweisen lassen? Ganz einfach: Wenn es zumutbar ist, dort hin zu fahren. Das AG München hat in seinem Urteil vom 25.02.2019 – 336 C 19583/18 die Frage beleuchtet, wie weit eine solche Werkstatt entfernt sein darf.

Für den Großraum München wurde festgelegt, dass eine Entfernung von 21,5 km (schnellste Route) bei einer Fahrt durch das Stadtgebiet nicht mehr zumutbar ist. In ländlichen Regionen mag das anders aussehen. Lassen Sie sich also immer durch einen Fachwanwalt für Verkehrsrecht beraten.