202005.14
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Anwaltskosten beim Verkehrsunfall

Jetzt hat es auch der Bundesgerichtshof in einer ganz aktuellen Entscheidung noch mal klargestellt.

Mit Urteil vom 29. Oktober 2019, Aktenzeichen VI ZR 45/19 wurde entschieden, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts für die außergerichtliche Schadensabwicklung eines Verkehrsunfalles, an dem 2 Fahrzeuge beteiligt waren und bei dem jedenfalls im Hinblick auf die Schadenshöhe kein einfach gelagerter Fall vorliegt, die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Geschädigte eine Privatperson oder eine Firma mit Vorkenntnissen in der Schadensregulierung ist.

dabei kommt es auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwaltes an. Jedenfalls dann, wenn 2 Fahrzeuge beteiligt sind, soll nach Ansicht der obersten Richter kein einfacher Fall mehr vorliegen.

Ein kleiner Wermutstropfen verbleibt: aufgrund des Urteils werden die Versicherer zweifellos versuchen darzustellen, dass ein einfacher Fall gegeben ist. Sie werden frühzeitig Kontakt mit den Geschädigten aufnehmen und versuchen darzustellen, dass „alles klar“ geht. Deswegen gilt umso mehr: keine Unfallregulierung ohne Fachanwalt.

Wenden Sie sich sofort nach einem Unfall, noch bevor Sie ihr Autohaus oder den Sachverständigen aufsuchen, an Herrn Rechtsanwalt Kirnberger. Sie erreichen ihn telefonisch unter 06825 92000 oder über die Business WhatsApp Nummer: 01573 4551324