Verjährung im Gebrauchtwagenkauf: Es wird kompliziert
Der Bundesgerichtshof (BGH) at am 18.11.2020 (VIII ZR 78/20) geklärt, dass eine Verkürzung der Verjährung von Mängelrechten beim Gebrauchtwagenkauf zulässig ist. Und zwar von 2 auf 1 Jahr im Geschäft zwischen Unternehmern und Verbrauchern (B2C). Hintergrund ist eine EuGH-Entscheidung aus dem Jahre 2017, die auf einer europäischen Richtlinie beruht. Die deutsche Regelung des § 476…