202007.15
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Umgangsrecht und Corona Beschränkungen

Ein gerichtlich geregelter Umgang des Kindes mit einem Elternteil darf nicht ohne rechtfertigende Änderungsentscheidung des Familiengerichts verweigert werden. Der Hinweis auf Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie reicht insoweit nicht aus. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) im Beschluss vom 08.07.2020 – 1 WF 102/20 entschieden.

Ein Elternteil hatte dem anderen den Umgang mit dem Kind verweigert, obwohl dieser gerichtlich geregelt war. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, welche in den Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt sind, einen Umgang nicht ermögliche. Das OLG hat hier ein Ordnungsgeld gegen den Verweigerer bestätigt.

Die Einschränkungen führten auf keinen Fall dazu, dass Umgangskontakte zu Kindern nicht mehr stattfinden können. Unter Bezugnahme auf die Mitteilung des Bundesministeriums für Justiz zu diesem Thema wurde vom Senat bestätigt, dass Umgangskontakte von Eltern zu ihren Kindern selbstverständlich möglich sein müssen.