202005.19
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Was Kurioses: Halbe Million verbrannt

Ein Werkstattbesitzer wollte einfach nur in den Urlaub fahren und entspannen. Als er wieder zurückkam, musste er feststellen, dass nahezu sein gesamtes Vermögen verbrannt war.

Er bat einen Freund, während seiner Abwesenheit auf die Werkstatt aufzupassen und nach dem Rechten zu sehen. Scheinbar war es dem Freund jedoch zu kalt in der Werkstatt. Und merkwürdiger Weise war der Heizkessel auseinander gebaut. Also beschloss der (jetzt nicht mehr) Freund, den Heizkessel zusammenzubauen und die Werkstatt aufzuheizen. Das Vorhaben gelang dem handwerklich begabten Freund.

Was er nicht wusste: Der Werkstattbesitzer hatte in diesem Heizkessel sein Erspartes versteckt. Es handelte sich nach seinen Angaben um ca. 540.000 Euro – übrig blieben 20.000 Euro.

Der Werkstattbesitzer erhob Klage gegen seinen Freund und verlangt Schadenersatz. Das Landgericht Arnsberg wies die Schadensersatzklage jedoch ab. (Az. I-2 O 347/18). Die vom Kläger angesetzte Summe wurde zwar als Schadenersatzbetrag grundsätzlich anerkannt. Um den Schadenersatzanspruch jedoch erfolgreich durchzusetzen, wäre ein Verschulden des Freundes notwendig gewesen.

Dieses sahen die Richter nicht als erwiesen an. Der Freund war daher nicht in der Haftung. Das wiederum freute auch dessen Haftpflichtversicherung, die daher nicht eintrittspflichtig war.