202007.14
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Bußgeld wegen Handy oder Powerbank am Steuer

Dass das Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt verboten ist und ein Bußgeld mit Punkt zur Folge hat, ist klar. Wann genau liegt aber ein „Benutzen“ im Sinne der Vorschrift vor? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgerichts Hamm in seiner Entscheidung vom 28. Mai 2019 (AZ: 4 RBs 92/19) beschäftigt.

Der Betroffene war im Auto unterwegs und telefonierte via Freisprechanlage mit seinem Handy. Als der Akku fast leer war, schloss er sein Mobiltelefon, das bereits mit einem Ladekabel verbunden war, an eine Powerbank an.

In erster Instanz war er zu einer Geldbuße wegen vorsätzlichem Verstoß verurteilt worden. Erst das OLG sah es anders: Von dem Anschließen gehe keine gleiche Ablenkungsgefahr aus, wie vom Telefonieren. Außerdem diene das Kabel nur der Übertragung von Energie und habe mit der Benutzung nichts zu tun.

Das Ergebnis war ein Freispruch!