201805.15
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Unfall mit Känguru

Ein scheinbar kurioser Unfall ereignete sich am 15.04.2018 im Nordsaarland: Ein Autofahrer sah sich plötzlich 2 Kängurus auf der Straße gegenüber. Trotz Vollbremsung konnte er die Kollision mit einem der Tiere nicht vermeiden. Was für das Tier traurig ist, führt für den Geschädigten zu Problemen.

Die Kaskoversicherung des Autos (Teilkasko) zahlt nur bei Wildunfall. Wild sind aber nur alle wild lebenden Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (§ 2 Bundesjagdgesetz). Das Känguru zählt nicht dazu. Der Kfz-Halter geht da also leer aus.

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht ermittelt in diesem Fall den Tierhalter des Känguru und macht gegen diesen Schadenersatzansprüche aus Tierhalterhaftung geltend.

Spannend kann es dann immer noch werden, wenn es sich nicht um ein Haustier, sondern um ein Tier handelt, das aus gewerblichen Zwecken gehalten wurde: Dann ist ein Verschulden erforderlich. In allen Fällen gilt also: Unfallschadenregulierung nur mit einem Fachanwalt