201004.06
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„Abgasskandal“

Der Abgasskandal bei VW/Audi geistert durch die Presse. Die meisten Verbraucher sind verunsichert, welche Rechte ihnen gegenüber dem Hersteller zustehen. Dabei ist klar, dass sich Käufer lediglich an ihren Verkäufer wenden können und auf die sich aus dem Kaufrecht ergebenden Ansprüche beschränkt sind.

Dabei gilt insbesondere, dass die Gewährleistungsansprüche bei neuen Sachen nach 2 Jahren verjähren; bei gebrauchten Sachen kann die Verjährung auf ein Jahr verkürzt werden.

Dass es sich im Falle einer Software, welche Abgaswerte in welcher Art und Weise auch immer manipuliert um einen Mangel in Form des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft handelt, hält der Unterzeichner für eindeutig. Zunächst stehen dem Käufer also Nachbesserungsrechte zu.

Wenn diese scheitern oder abgelehnt werden, kann sogar der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jarno Kirnberger hilft Ihnen Ihr weiter.