201003.24
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AUTOKAUF: Rücktritt leicht gemacht?

Was tun, wenn das neu/gebraucht gekaufte Auto kleine Macken hat? Ein „geringfügiger“ Mangel berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Soweit klar. Bisher lag die Grenze der „Geringfügigkeit“ bei 10% des Kaufpreises.

Der BGH hat jetzt in einem brandaktuellen Urteil klargestellt, dass diese Jahrelange Handhabung falsch ist und die Grenze nur noch bei 5% liegt. Dies entspreche den Vorgaben der EU-Verbrauchsgüterrichtlinie.

Für Kunden bedeutet dies, dass auch bei „Kleinigkeiten“ vom Kaufvertrag zurückgetreten werden kann. Nur Ausnahmsweise kann eine Abweichung erfolgen.

Lassen Sie sich beraten. Ihr Ansprechpartner rund ums Auto ist RA Jarno C. Kirnberger.