201606.20
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LEICHE IM KOFFERRAUM

Das LG Hannover, Urteil vom 10.12.2015, AZ: 4 O 159/14, hat festgestellt, dass eine Leiche im Auto ein Mangel sein kann, der zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt.

Das sogar dann, wenn zwischen den Parteien ein an sich wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Denn es handelt sich bei der „Leiche im Kofferraum“ um einen offenbarungspflichtigen Vorschaden, der hier verschwiegen worden ist.

Bei diesen und anderen Problemen beim Autokauf hilft Ihnen Rechtsanwalt Jarno C. Kirnberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Alle Infos zum Thema Unfall, Fahrzeugkauf und Bußgeld finden Sie auch unter www.unfall.saarland.