Filesharing: Begrenzung des Schadensersatzes
Das AG Köln hat in seinem Urteil vom 10.03.2013 – 125 C 495/13 – eine bahnbrechende Entscheidung gefällt. Der Schadensersatz des Rechteinhabers bei illegalem verbreiten von Musiktiteln im Internet wird auf 10 EUR pro Titel beschränkt. Der Lizenzschaden, den die Musikindustrie bisher geltend gemacht hat, sei mit 192 EUR deutlich überhöht. Nachdem die Kölner Richter…