201404.11
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Filesharing: Begrenzung des Schadensersatzes

Das AG Köln hat in seinem Urteil vom 10.03.2013 – 125 C 495/13 – eine bahnbrechende Entscheidung gefällt.

Der Schadensersatz des Rechteinhabers bei illegalem verbreiten von Musiktiteln im Internet wird auf 10 EUR pro Titel beschränkt. Der Lizenzschaden, den die Musikindustrie bisher geltend gemacht hat, sei mit 192 EUR deutlich überhöht.

Nachdem die Kölner Richter bisher als äußerst abmahnfreundlich gegolten haben, werden sich die einschlägigen Kanzleien, welche die Musikindustrie oder Firmen vertreten, welche sich das Recht zur Abmahnung erkauft haben, andere Gerichte aussuchen müssen, falls sich diese Rechtsprechung in Köln durchsetzt.

Dies wird nicht schwierig sein, da es bundesweit immer noch einige viel kritisierte Gerichte gibt, welche oftmals schemenartig und pauschal zu Lasten von Verbrauchern entscheiden. Sollten Sie also eine Abmahnung für Filesharing erhalten haben, lassen Sie die Ansprüche genauestens prüfen!