202008.29
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Die Tücke mit den Folgeerkrankungen

Gemäß der Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitgeber bei Krankheit des Arbeitnehmers für die Dauer von 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten. Der Arbeitnehmer konnte bislang relativ einfach über diese gesetzliche Höchstgrenze hinausgehend Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beziehen. Wenn der Arbeitnehmer eine neue Erstbescheinigung über eine andere Krankheit vorgelegt hat und sich diese Krankheiten nicht überschnitten haben,…