Kein Anspruch auf Home-Office trotz Corona
Das Arbeitsgericht (ARbG) Augsburg hat sich schon am 7. Mai 2020 – 3 Ga 9/20 – anlässlich der ersten Pandemie-Welle mit der Frage auseinander setzen müssen, ob ein Arbeitnehmer wegen der Möglichkeit einer Corona-Infektion darauf bestehen kann, dass er einen Home-Office Arbeitsplatz vom Arbeitgeber eingerichtet bekommt. Er hatte deswegen Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben…