202003.20
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Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellung

Seit einiger Zeit ist bei Angelegenheiten, die schwerbehinderte Arbeitnehmer betreffen – z. B. bei einer Kündigung, Versetzung o.ä. – nicht mehr nur der Betriebsrat, sondern – sofern vorhanden – auch die Schwerbehindertenvertretung anzuhören. Wird dies unterlassen, ist z.B. die Kündigung unwirksam. Dies gilt aber, wie das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 22.01.2020 (7 ABR 18/18)…