202212.19
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Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023

Inhalt:


Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Jedes Jahr wird die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 gilt auch in unserem Gerichtsbezirk. Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken wendet sie für alle Unterhaltsverpflichtete an. Jährlich wird sie den allgemeinen Verhältnissen angepasst. Das OLG Düsseldorf veröffentlicht sie auf seiner Homepage. Sie können die aktuelle Tabelle hier herunterladen. Zum Jahreswechsel 2022/2023 ist der Anstieg unerwartet hoch. Aus der Tabelle kann der Fachanwalt für Familienrecht die Ansprüche auf Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt berechnen. Was einfach aussieht, ist eine komplizierte Berechnung für jeden Einzelfall.

Was genau ändert sich denn?

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 enthält zunächst auch nur neue Zahlen. Was bedeuten sie für Unterhaltsverpflichtete und Unterhaltsberechtigte? Hier ein Beispiel.

·       In der Altersgruppe 1 (0-5 Jahre) steigt der Anspruch um 41 EUR.

·       In der Altersgruppe 2 (6-11 Jahre) steigt der Anspruch um 47 EUR

·       In der Altersgruppe 3 (12-17 Jahre) steigt der Anspruch um 55 EUR

(Das bezogen auf die jeweils erste Stufe)

Der Bedarf eines Studierendenkindes, welches nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt liegt jetzt mit 930 EUR zu 860 EUR deutlich höher

Allerdings relativieren sich diese Beträge aufgrund eines erhöhten Kindergeldbetrages, das jetzt für jedes Kind einheitlich 250 EUR beträgt.

Die Zahlbeträge steigen daher im Mittel um ca. 9,5 %.

Bekomme ich genau das, was in der Tabelle steht?

Nicht unbedingt. Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 ist nur eine Richtlinie. Sie zeigt den monatlichen Unterhaltsbedarf auf. Der richtet sich

·       nach dem Alter des Kindes und

·       nach der Einkommenshöhe des Unterhaltsverpflichteten.

Außerdem werden Freibeträge festgelegt. Diese ermöglichen dem Unterhaltsverpflichteten ein Leben über dem Existenzminimum aus eigenen Mitteln Dieses Selbstbehalte sind für den Kindesunterhalt erheblich erhöht:

·       für den nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen von 960 auf 1120 EUR

·       für den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen von 1160 auf 1370 EUR.

Der angemessene Eigenbedarf gegenüber volljährigen Kindern hat sich von 1400 auf 1650 EUR monatlich erhöht.

Tip

Bei Ehegattenunterhalt und Volljährigenunterhalt wird es durch die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 bei niedrigeren Einkünften zu einer Reduzierung der Unterhaltszahlungen kommen.

Was muss ich tun, wenn ich die Änderung haben will?

Die Änderung der Ansprüche durch die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 muss in jedem einzelnen Fall neu berechnet werden. Das ist unabhängig davon, ob sich der Unterhaltsverpflichtete und Unterhaltsberechtigte einvernehmlich geeinigt haben; Ob eine Jugendamtsurkunde oder sogar ein Beschluss eines Familiengerichts vorliegt.

Nur das Verfahren ist ein anderes. Im letzten Fall müssen Sie eine Abänderungsklage einreichen und beweisen, dass sich der Anspruch tatsächlich geändert hat. Egal ob er steigt oder fällt. Durch die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 muss aber eine wesentliche Änderung eingetreten sein. Diese liegt regelmäßig bei 10%. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht ist hier zwingend notwendig.

Profi Tipp

Automatisch ändert sich eine einmal festgelegte Unterhaltsverpflichtung grundsätzlich nicht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Justizrat Dieter Kundler hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche auf Basis der neuen Düsseldorfer Tabelle 2023. Vereinbaren Sie direkt einen Temrin!