201810.30
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​Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall?

Nach einer Trennung der Eltern stellt sich oft die Frage, bei wem die Kinder leben werden. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist das sogenannte „paritätische Wechselmodell“, bei dem die Kinder jeweils zu gleichen Anteilen von den Eltern betreut werden, nicht als Regelfall etabliert.

Hierzulande wird in den meisten Fällen gerichtlich entschieden, bei welchem Elternteil das Kind seinen verfestigten Lebensmittelpunkt hat. Dies hat Folgen steuerrechtlicher, unterhaltsrechtlicher und sozialrechtlicher Art. Derjenige, bei dem das Kind lebt, stellt den sogenannten Naturalunterhalt zur Verfügung, der andere Elternteil den Barunterhalt, indem er einen Betrag nach der Düsseldorfer Tabelle zahlt.

Derzeit wird von der Bundesregierung geprüft, ob das Wechselmodell im Rahmen echter Wahlfreiheit in gesetzliche Vorgaben aufgenommen werden wird.

Aktuell ist daher aber immer noch eine Einzelfallprüfung erforderlich, ob ein Wechselmodell durch ein Gericht beschlossen werden kann. Dies setzt Einvernehmen und gute Kommunikation zwischen den Eltern voraus.

Bei allen Fragen rund um das Familienrecht wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin Sabine Klein, u.a. Fachanwältin für Familienrecht.