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Unfall und Mietwagen

Nach einem Unfall stellen mir viele Kunden die Frage nach einem Mietwagen. Wie alle Fragen rund um den Verkehrsunfall ist eine pauschale Antwort kaum Möglich. Ich möchte Versuchen, Ihnen hier einen Überblick zu geben.

 

 

 

Wann dürfen Sie überhaupt einen Ersatzwagen mieten?

Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Ihnen ein Ausfall entsteht.  Der Bundesgerichtshof (BGH) ist da sehr deutlich:

Ist wegen der Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Dementsprechend kann derjenige, der sein Fahrzeug infolge des schädigenden Ereignisses nicht nutzen kann, grundsätzlich Ersatz der für die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs entstehenden Kosten beanspruchen (Zitat aus Urteil vom 27.3.2012 – VI ZR 40/10)

Das ist also der Fall wenn

  • Sie einen Ersatzwagen überhaupt brauchen
  • Sie den Ersatzwagen tatsächlich nutzen können
  • Der Ersatzwagen nicht „unnötig“ ist.

1. Sie brauchen einen Mietwagen, wenn Sie sonst nicht mobil sind. Ihr Fahrzeug darf also nicht verkehrssicher sein. Das stellt der Sachverständige in seinem Gutachten fest. Haben Sie aber noch andere Fahrzeuge, fällt der Anspruch wieder weg. So hat das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom Urteil vom 3.3.2011, Az: 2 O 624/09 entschieden:

Hat der Geschädigte einen Zweitwagen zur ständigen Verfügung, hat er nach Ansicht des AG Düsseldorf keinen Anspruch auf einen Mietwagen.

Bei Luxusfahrzeugen, Motorrädern oder Wohnmobilen ist der Nutzungsersatzanspruch übrigens schon dem Grunde nach nicht Gegeben. Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel.

2. Liegen Sie im Krankenhaus, haben das Bein im Gips oder sind sowieso länger im Überseeurlaub, fällt die Nutzungsmöglichkeit selbst weg. Dazu und zu den Ausnahmen haben wir schon einen kurzen Artikel geschrieben, den Sie hier finden:

Unfall, Urlaub und Mietwagen.

3. Wenn Sie nur so wenige Kilometer fahren, dass ein Taxi günstiger wäre, ist ein Mietwagen unnötig. Der BGH spricht von 20 Kilometern am Tag. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Das ergibt sich zum Beispiel aus dem Urteil vom 5.2.2013, AZ: 6 ZR 290/11:

Bei gewissen Sachverhalten kann aber alleine die Notwendigkeit der ständigen Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs rechtfertigen, ohne dass es auf die gefahrene Kilometerleistung ankommt (vgl. AG Bremen, Urteil vom
13. Dezember 2012 – 9 C 330/11, juris Rn. 13 f.).

Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Argumente zu finden.

 

 

 

Wie lange muss mir die Versicherung einen Mietwagen stellen?

Dieser Service der Haftpflichtversicherer ist freiwillig! Für die Dauer orientieren sich diese an Ihrem Haftpflichtgutachten. Darin steht

  • Die Reparaturdauer oder
  • Die Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschäden.

Wenn diese Zeit abgelaufen ist, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie geben den Mietwagen zurück oder
  2. Sie mieten das Fahrzeug selbst an. Dann müssen Sie wegen der Kosten aber in Vorlage treten.

Achtung! Ob Ihnen die Versicherung weitere Kosten erstattet ist eine andere Frage, die Sie unten nachlesen können. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass dieser „Schadenregulierungsservice“ der Haftpflichtversicherer oft mehr Stress mit sich bringt, als die Anmietung bei Ihrem Autohaus oder einer lokalen Autovermietung.

 

 

 

Was darf Sie ein Mietwagen kosten?

Die Versicherung erstattet nicht jeden Preis! Sie müssen aber keinen Tarifvergleich anstellen. Bei seriösen Autovermietern und ihrem Autohaus dürfen Sie auf die richtige Höhe vertrauen. Es gibt aber eine

Ausnahme:
Die Versicherung hat Ihnen telefonisch oder schriftlich konkrete Angebote für die Anmietung gemacht. Dann müssen Sie diese auch beachten! Sonst verstoßen Sie gegen ihre Schadenminderungspflicht. Da ist der BGH (Urteil vom 26.04.2016 – VI ZR 563/15) knallhart:

Die Frage, ob der vom Geschädigten gewählte Tarif erforderlich war im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, kann ausnahmsweise offen bleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif in der konkreten Situation „ohne weiteres“ zugänglich gewesen wäre, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte

Wenn Sie mit einer solchen Information zu Ihrem Autohaus oder Ihrer Mietwagenfirma gehen, wissen die Mitarbeiter was zu tun ist.

 

 

 

Welche Mietwagenklasse steht Ihnen zu?

Grundsätzlich dürfen Sie einen Mietwagen gleicher Klasse anmieten. Die Kosten werden dann aber unter Abzug ihrer ersparten Aufwendungen erstattet, denn Sie nutzen ihr eigenes Auto ja nicht. Der Abzug beträgt 3-15% die Sie selbst tragen müssen. Das hat der BGH schon vor sehr langer Zeit entschieden (Urteil vom 10.05.1963 – VI ZR 235/62):

Ein Geschädigter, der für die Dauer der Reparatur seines Kfz Erstattung der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verlangen kann, muss sich ersparte Eigenkosten anrechnen lassen. Hierzu gehören die Kosten für Ölstoffe und Schmierstoffe, Bereifung und Reparaturanteile (Inspektionsanteile), die sich bei normalen Verhältnissen auf Durchschnitts-Kilometersätze aufschlüsseln lassen.

Seine ursprüngliche Rechtsprechung, wonach dies nach Tabellen möglich ist, hat der BGH aufgegeben. Die obersten Bundesrichter verlangen heute, dass die ersparten Aufwendungen ganz konkret ermittelt werden. Darlegungs- und Beweisbelastet ist der Schädiger; Also dessen Haftpflichtversicherung.

Tip: Mieten Sie einen Wagen eine Klasse niedriger. Dann erfolgt kein Abzug.

 

 

 

Wann erstattet Ihnen die Versicherung meine Mietwagenkosten?

Oft reicht die Zeit laut Gutachten nicht, um das Fahrzeug zu reparieren oder ein neues zu beschaffen. Gründe können zB. sein:

– Lieferverzug bei Beschaffung eines neuen Wagens
– Verzögerung der Reparatur wegen fehlender Teile

Wenn Sie an der Verzögerung keine Schuld haben, muss die Versicherung trotzdem bezahlen. Das kann aber erst im Nachhinein geklärt werden. In unserem Artikel

Wenn die Reparatur mal länger dauert

haben wir einen Fall beleuchtet, in dem der Geschädigte für 190 Tage (!) einen Mietwagen in Anspruch nehmen durfte. Die Versicherung musste ihm den vollen Zeitraum bezahlen.

Beispiel: Zu der Zeit laut Gutachten kommt auf jeden Fall die Zeit hinzu, die für die Erstellung des Gutachtens selbst notwendig war. Dadurch können Sie schon ein paar Tage gewinnen. Außerdem steht Ihnen in schwierigen Fällen auch eine Überlegungszeit zu. Feiertage und Wochenenden verlängern die Zeit zu Ihren Gunsten ggf auch noch. Eine Beispielberechnung könnte so aussehen:

1. Tag  (Freitag): Unfall + Anruf beim Gutachter

4. Tag  (Montag): Gutachter besichtigt das Fahrzeug

6. Tag (Mittwoch): Gutachten ist fertig: Knapper Reparaturschaden. Reparaturdauer laut Gutachten: 5 Tage

8. Tag (Donnerstag): Auftrag an Autohaus zur Reparatur nach reiflicher Überlegung

9. Tag (Freitag): Autohaus bestellt Teile

12. Tag (Montag): Lieferung Teile, Beginn der Arbeiten

14. Tag (Mittwoch): Zerlegtes Fahrzeug zur Lackiererei

15. Tag (Donnerstag): Fahrzeug zurück in Werkstatt

16. Tag (Freitag): Fertigstellung Reparatur, Information Kunde

17. Tag (Montag): Übergabe an Kunden, der übers Wochenende weg war.

Aus 5 Tagen Reparaturdauer laut Gutachten sind in diesem Fall 17 Tage Nutzungsausfall geworden! Das ist problemlos möglich. Die richtigen Argumente kennen wir.

 

 

 

Was bekomme ich, wenn ich keinen Mietwagen brauche?

Sie sind nicht verpflichtet, einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie grundsätzlich einen Anspruch auf einen Mietwagen hätten, können Sie fiktiv Nutzungsausfall geltend machen. Die Höhe teilt Ihnen der Sachverständige im Gutachten mit.

Wenn Sie sich behelfen können, ist das eine Möglichkeit, noch einiges an Geld in die Unfallkasse zu spülen.

Wir helfen Ihnen: Rechtsanwalt Kirnberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Frau Christine Persch, Zertifizierte Unfallsachbearbeiterin.


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