202103.29
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Schadenersatz bei vereiteltem Umgang mit dem Kind in den Ferien

Eine Umgangsverweigerung im Zusammenhang mit einer geplanten Urlaubreise kann teuer werden. Im vorliegenden Fall hatte ein Vater mit den Kindern aus erster Ehe, seiner 2. Ehefrau und deren Kind eine Reise nach Thailand geplant und gebucht. Die Kindesmutter widerruf die zunächst erteilte Zustimmung wegen eines kurz zuvor stattgefundenen Bombenanschlags in Thailand. Sie erreichte durch einen Anruf bei der Bundespolizei am Flughafen, dass diese den Abflug der Familie unterband. Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 18.05.2020 entschieden, dass dem Kindesvater Schadensersatzansprüche wegen Stornokosten für Flug und Hotel sowohl für sich und die Kinder als aber auch für seine 2. Ehefrau und deren Kind zustünden. Das Umgangsrecht begründe nämlich ein gesetzliches Rechtsverhältnis familienrechtlicher Art, das die Pflicht beinhalte, auf die Vermögensbelange des Umgangsberechtigten Rücksicht zu nehmen. Ein schuldhafter Verstoß hiergegen löse einen Schadensersatzanspruch aus.