201212.11
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Mehr Geld für Unterhaltszahler?

Alle Unterhaltsverpflichteten, die an Minderjährige, Volljährige, an ihren getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten sowie an ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen, können sich ab 01. Januar 2013 über mehr Geld im Geldbeutel freuen.

Dies ergeben die neuen Zahlen der Düsseldorfer Tabelle, die in den vergangenen Jahren auch jeweils nach gemeinsamen Besprechungen der Senate für Familiensachen beim hiesigen Saarländischen Oberlandesgericht angewendet wurde.

Die Düsseldorfer Tabelle enthält nicht nur die Tabellenbeträge zur Zahlung von Kindesunterhalt, sie regelt auch die Beträge, die einem Unterhaltspflichtigen verbleiben müssen, wenn er Unterhalt zahlt.

Da die Harz IV Regelgesetze angehoben worden sind, wurden auch die Selbstbehaltsätze eines Unterhaltspflichtigen angehoben.

Die wichtigsten Änderungen:

Gegenüber einem Minderjährigen Kind steigt der Selbstbehalt bei einem Erwerbstätigen von 950,00 € auf 1000,00 € und bei einem nicht Erwerbstätigen von 770,00 € auf 800,00 € an.

Gegenüber einem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten steigt der Selbstbehalt von 1050,00 € auf 1100,00 €
Gegenüber Eltern sogar von 1500,00 € auf 1600,00 € an.

Für die Kinder gibt es allerdings nach dem 01.01.2012 nun die zweite Nullrunde zu verzeichnen. Ob alle laufenden Unterhaltstitel damit jedoch abänderbar sind, hängt von der Wesentlichkeitsgrenze ab, wobei die Unterhaltsberechtigten aufgrund der neuen Selbstbehaltssätze sicherlich in der Vielzahl der Fälle ohne gerichtliche Klage auf ihre Rechte aus vorhandenen Titeln verzichten werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt Justizrat Dieter Kundler, Fachanwalt für Familien-, Bau- und Architektenrecht.