202103.26
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Sorgerecht der Eltern und Impfung des Kindes

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem sich die Eltern uneinig waren, ob das gemeinsame Kind gemäß den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) die Standardimpfungen (beispielsweise gegen Masern, Mumps, Röteln, Tetanus, Diphtherie oder Polio) erhalten kann. Die Mutter wollte das Kind gemäß den Empfehlungen der STIKO impfen lassen, der Vater nicht. Der Vater verlangte eine gerichtliche Prüfung der Impffähigkeit des Kindes.

Die Mutter beantragte bei Gericht, ihr die Entscheidungsbefugnis über Standardimpfungen zu übertragen. Das Amtsgericht und sodann auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gaben der Kindesmutter Recht.

Bei Uneinigkeit in Fragen der Gesundheitsfürsorge hat der Elternteil zu entscheiden, der das für das Kindeswohl bessere Konzept verfolgt. Das bessere Konzept ist in den Augen des Gerichtes das, dass sich an den Empfehlungen der STIKO orientiert. Die Empfehlungen machen auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens überflüssig, da in den Empfehlungen bereits die Sorgen über die Risiken von Impfun­gen berücksichtigt worden sind.

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