201901.20
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Düsseldorfer Tabelle 2019

Jedes Jahr, meistens zum Januar, ändert sich die Düsseldorfer Tabelle in mehr oder minder großem Umfang.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert die Tabelle in Zusammenarbeit mit dem deutschen Familiengerichtstag. Nach dieser Tabelle und den Leitlinien werden u.a. der Unterhalt für Kinder berechnet und Selbstbehaltssätze festgelegt.

In der neuen Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 1. Januar 2019 gilt, finden sich etwas höhere Regelsätze für den Kindesunterhalt im Vergleich zum Vorjahr, der Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen bleibt allerdings unverändert.

Zu beachten ist allerdings, dass es schon Mitte des Jahres 2019 wieder zu einer Änderung der Tabellensätze kommt, da die Zahlbeträge der Tabelle mit der Verrechnung des Kindergeldes zusammenhängen und ab Juli 2019 das Kindergeld erhöht wird, nämlich auf 204 € für das erste und zweite Kind, auf 210 € für das dritte Kind und auf 235 € für das vierte Kind. Alle Unterhaltspflichtigen sollten daher darauf achten, ihre Zahlbeträge anzupassen.

Ob Unterhaltszahlungen generell abzuändern sind, z.B. bei Volljährigkeit des Kindes, verändernden Einkommensverhältnissen oder anderen Gründen muss immer im Einzelfall in Zusammenarbeit mit dem Anwalt überprüft werden.

Bei allen Fragen rund um das Thema Familienrecht wenden Sie sich daher bitte an Frau Rechtsanwältin Klein, u.a. Fachanwältin für Familienrecht.