202012.14
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Düsseldorfer Tabelle 2021

Zum 1.1.2021 wird die Düsseldorfer Tabelle, nach der der Kindesunterhalt berechnet wird, neu gefasst. Es wurde auch für das Jahr 2021 sowohl der Unterhalt für minderjährige Kinder, aber auch der Unterhalt für Kinder über 18 Jahre erhöht. Auch die Einkommensgruppen und die Selbstbehalte (1.160,00 € beim Erwerbstätigen unterhaltspflichtigen und 960,00 € bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen) bleiben unverändert.

Obwohl jedoch auch das Kindergeld, das zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt angerechnet wird, um 15,00 € je Kind steigt, erhöhen sich die Zahlbeträge in allen Einkommensgruppen. Der Unterhalt in der niedrigsten Einkommensgruppe (bis 1.900,00 €) erhöht sich in der Altersgruppe 0-5 Jahre um 16,50,- € auf 283,50,- €, in der Altersgruppe von 6-11 Jahren um 19,50,- € auf 341,50,- € und in der dritten Altersgruppe von 12-17 Jahre sogar um 23,50,- € auf 418,50,- €. Für volljährige Kinder, die sich noch in Schulausbildung befinden und noch bei einem Elternteil wohnen, erhöht sich in dieser Einkommensgruppe der Zahlbetrag von 326,00 € auf 345,00 €.

Der Bedarf eines Studierenden beläuft sich nach wie vor auf 860,00 € Auch in den weiteren Einkommensgruppen steigt der Zahlbetrag teilweise erheblich, beispielsweise in der 5. Einkommensgruppe (3.101,00 € und 3.500,00 €) für ein 12-jähriges Kind von 407,00 € auf jetzt 432,50 €, somit um 25,50 €.

Dies zeigt, dass es sich jetzt umso mehr lohnen kann, bereits errichtete Unterhaltstitel zu überprüfen und die Differenzbeträge einzufordern. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Anwälte für Familienrecht, Herrn Rechtsanwalt Justizrat Dieter Kundler und Frau Rechtsanwältin Tanja Ringeisen.