Anwalt für Familienrecht



Auf dem Gebiet des Familienrecht beraten Sie unsere Fachanwälte für Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Sabine Klein und Herr Rechtsanwalt Dieter Kundler umfassend. Wir gestalten für Sie in Zusammenarbeit mit Notaren Eheverträge und nach stattgefundener Trennung Scheidungsfolgenvereinbarungen.

 

 

Ihre Fachanwälte rund um Familienrecht im Saarland


 
RA Justizrat Dieter Kundler
Justizrat Dieter Kundler
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Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwältin Sabine Klein
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Rechtsanwältin Sabine Klein

Fachanwältin für Familienrecht

 

 
Von unseren Experten im Bereich des Familienrechts erhalten Sie kompetente Beratung & Hilfe für Ihr Anliegen.
 
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Familienrecht FAQ's - Oft gestellte Fragen an den Rechtsanwalt



 

 

Was kostet eine Scheidung?


Anwalt für Familienrecht: Pauschale Werte hierfür gibt es nicht. Wie in jedem Verfahren ist ein sogenannter Verfahrenswert für das Scheidungsverfahren festzusetzen, welcher sich aus den Nettoeinkünften der beiden Ehegatten errechnet. Hinzu kommt ein weiterer Wert, der sich auf der Anzahl der Rentenanwartschaften berechnet, die in das Versorgungsausgleichsverfahren einfließen. Wir rechnen mit Ihnen relativ exakt die Kosten für ein Scheidungsverfahren im ersten Beratungsgespräch aus.

 

Wir wollen nur einen Anwalt, geht das?


Anwalt Familienrecht: Oft meinen die Parteien, man könne einen „gemeinsamen“ Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren beauftragen; dies ist nicht so. Der Anwalt kann als Interessenvertreter immer nur eine Partei vertreten. Im Scheidungsverfahren ist es jedoch so, dass nur derjenige, der den Scheidungsantrag einreicht, anwaltlich vertreten sein muss. Bei einer einverständlichen Scheidung benötigt die andere Partei keinen Anwalt. Anders kann dies im Unterhaltsrecht oder in anderen Verfahren sein, hier besteht unter Umständen Anwaltszwang.

 

Ab wann kann ich die Scheidung einreichen?


Anwalt für Familienrecht: Grundsätzlich: mit Ablauf des Trennungsjahres. Das Trennungsjahr beginnt mit der Trennung von „Tisch und Bett“. Mithin darf kein Geschlechtsverkehr mehr ausgeübt und kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt werden. Nur in Ausnahmefällen kann die Scheidung vor Ablauf diesen Jahres eingereicht werden, in Härtefällen, zum Beispiel bei schwerer körperlicher Gewalt oder ähnlichem.

 

Was ist der Versorgungsausgleich?


Anwalt Familienrecht: Im Rahmen des Scheidungsverfahrens werden die Rentenanwartschaften durch die verschiedenen Rententräger bewertet, die jeder der Ehegatten während der Ehezeit erworben hat. Im Scheidungsverfahren wird mit Aussprechen des Scheidungsbeschlusses dann ein Ausgleich der Anwartschaften vorgenommen. Es werden sogenannte Ausgleichswerte berechnet, die von dem einen Rentenkonto auf das andere Rentenkonto transferiert werden. Zum Teil werden dem einen Ehegatten eigene Rentenkonten bei einer privaten oder betrieblichen Versicherung des anderen Ehegatten angelegt. Auch diese Fragen werden wir in einem ersten Beratungstermin miteinander besprechen.

 

Entscheidet das Gericht auch über Unterhalt, Sorgerecht usw. im Scheidungsverfahren?


Anwalt für Familienrecht: Nein, zumindest nicht automatisch. Wenn keine gesonderten Anträge gestellt werden wird das Gericht nur die Scheidung aussprechen und den Versorgungsausgleich regeln. Kindesunterhalt, Trennungsunterhaltsansprüche, Anträge zum Sorgerecht oder zum Zugewinn müssen immer gesondert gestellt werden.

 

Wer bekommt das Sorgerecht nach der Trennung und/oder Scheidung?


Anwalt Familienrecht: Grundsätzlich verbleibt es auch nach Trennung und/oder Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht für die minderjährigen Kinder. Nur wenn die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil dem Kindeswohl entspricht, würde einem Antrag auf Übertragung stattgegeben werden. Hierbei werden Kriterien wir Bindung des Kindes zu seinem Elternteil, soziales Umfeld, Kindeswille, Erziehungsunfähigkeit des einen oder anderen Elternteils etc. pp. geprüft und in eine Gesamtentscheidung miteinfließen lassen.

 

Was ist das Umgangsrecht?


Anwalt für Familienrecht: Nach der Trennung lebt ein Kind oft im Haushalt des anderen Elternteils. Der andere Elternteil, egal ob er sorgeberechtigt ist oder nicht, hat grundsätzlich ein Umgangsrecht. Das Umgangsrecht ist nicht nur ein Recht des Elternteils sondern auch ein Recht des Kindes, den Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt, regelmäßig zu sehen. Grundsätzlich können Zeiten festgelegt werden, wie dies den Familienwünschen und dem Kindeswohl am besten entspricht. Schichtdienste, Wochenenddienste etc. können selbstverständlich berücksichtigt werden. Grundsätzlich wird in der Praxis oft ein 14-tägiges Umgangsrecht von freitags/samstags bis sonntags mit Übernachtung ausgesprochen, dies immer abhängig von dem Lebensalter des Kindes. Darüber hinaus können aber auch unproblematisch Umgangskontakte in der Woche vereinbart werden, zum Beispiel von Schulende bis abends. Darüber hinaus steht jedem Elternteil ein Recht zur Seite, Ferienumgang und Umgang an Feiertagen mit dem Kind zu pflegen. Grundsätzlich sollte immer zunächst eine Beratung beim Jugendamt durchgeführt werden, hier können evtl. bereits Regelungen getroffen werden. Ist dies nicht der Fall, so kann ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden.

 

Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen?


Anwalt Familienrecht: Die Berechnung des Kindesunterhaltes richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die fast jedes Jahr aktuell angepasst wird. Das Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, wird überprüft, es findet eine Einstufung in der Tabelle statt und je nach Lebensalter des Kindes wird – unter Verrechnung des Kindergeldes – ein Zahlbetrag zu zahlen sein.

 

Wie hoch ist der Trennungsunterhalt für meinen getrenntlebenden Ehegatten?


Anwalt Familienrecht: Hier gibt es keine pauschale Antwort. Die Unterhaltsberechnung im Ehegattenrecht ist individuell und muss in jedem Einzelfall vorgenommen werden. Hier spielen beide Einkünfte der Ehegatten in den letzten 12 Monaten vor stattgefundener Trennung eine Rolle, Abzugsbeträge müssen besprochen werden, evtl. sind Darlehensbelastungen vorhanden, ein Wohnwert ist unter Umständen dem Einkommen hinzuzurechnen, wenn man im Wohneigentum selbst leben bleibt. All diese Fragen werden in einem ersten Termin miteinander beredet.

 

Muss ich meinem Ehegatten Zugewinn zahlen?


Anwalt Familienrecht: Ob ein Zugewinnausgleichsanspruch besteht, muss ebenfalls individuell berechnet werden. Hier werden 2 Stichtage miteinander verglichen:

Der sogenannte Anfangsstichtag (Tag der Eheschließung) und der sogenannte Endstichtag (Tag der Zustellung des Scheidungsantrages). Hat ein Ehegatte zwischen diesen zwei Zeiträumen rechnerisch einen Zugewinn erzielt, so muss er dem anderen die Hälfte dieses Zugewinns auszahlen.

 

Was können wir sonst noch für Sie tun?


Anwalt für Familienrecht: Im gesamten Bereich des Kindschaftsrechts vertreten und beraten wir Sie in allen Fragen das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht betreffend. Wir prüfen, ob Unterhaltsansprüche bestehen, setzen diese für Sie durch oder wehren solche ab. Dazu gehören Ansprüche auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Unterhalt nach rechtskräftiger Scheidung, jedoch auch Elternunterhaltsansprüche. Wir sichern Ihre Rechte bei der Auseinandersetzung des Hausrats, des Vermögens und sämtlichen anderen güterrechtlichen Ansprüchen.

Im Rahmen von Scheidungsverfahren werden der Versorgungsausgleich durchgeführt und Ihre Zugewinnausgleichsansprüche gesichert. Frau Rechtsanwältin Sabine Klein, Fachanwältin für Familienrecht, wird darüber hinaus von Gerichten als Ergänzungspflegerin und Verfahrensbeiständin für minderjährige Kinder bestellt und vertritt deren Rechte in familienrechtlichen Verfahren. Sie können sich bei allen folgenden Themen, die in Zusammenhang mit Ehe und Familie stehen, an unsere Kanzlei und die dort tätigen Fachanwälte wenden:

 

  • (Erst)Beratung bei stattgefundener Trennung

  • Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • gerichtliche Vertretung bei Scheidung inklusive Durchführung des Versorgungsausgleiches

  • , Vertretung in Abstammungsprozessen, also bei Vaterschaftsfeststellungs- oder Anfechtungsprozessen,  

  • Vertretung in  und Umgangsrechtsverfahren

  • Berechnung, Unterhalt,  Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Elternunterhalt

  • Vertretung in Hausrats-, Wohnungszuweisungs- sowie Gewaltschutzverfahren

  • Vertretung in sämtlichen Verfahren die Vermögensauseinandersetzung betreffend, insbesondere zum Zugewinn und Gesamtschuldnerausgleich