202203.08
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Sicher bauen – Tips für private Bauherren

Der Bauboom hält an, die Bereitschaft junger Bauherren, über nicht unerhebliche Kreditaufnahmen ihr Traumhaus zu erstellen ist ungebrochen. Außer Baumängel entstehen aber auch unendlich viele Gefahren, die zu ganz erheblichen Schäden mit schwerwiegenden finanziellen Folgen führen können.

Wie also können Sie sicherer bauen?

Auch bei der Beauftragung von Architekten und Unternehmern trägt der Bauherr Verantwortung für alles, was auf der Baustelle passiert. Er ist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich, dafür, dass die Baustelle ausreichend abgesichert ist, Bauvorschriften eingehalten werden und er haftet für alle Unfälle, die anderen Personen auf oder wegen der Baustelle erleiden.
So haftet er beispielsweise, wenn spielende Kinder in die Baugrube fallen, auch dann, wenn er das berühmte Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ gestellt hat. Er haftet dafür, wenn vom Bau herabstürzende Teile einen PKW beschädigen oder wenn ein Motorradfahrer auf einer verschmutzten Straße ins Rutschen gerät und verunfallt. Wie kann man sich hiergegen schützen? Hierfür gibt es eine sogenannte Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Schäden ersetzt, die Dritte durch das Vorhandensein oder durch den Betrieb der Baustelle erleiden. Natürlich schützt eine derartige Versicherung nicht vor vorsätzlich begangener Verletzung von Sicherungspflichten. Ebenso sind normalerweise eigene Familienangehörige hierdurch nicht abgedeckt. Die Versicherung sollte noch vor der ersten Bautätigkeit beginnen, sie endet mit der Abnahme.

Allerdings gibt es auch unvorhergesehene Schäden am im Bau befindlichen Gebäude selbst, die durch eine Bauleistungsversicherung, die aber auch unter dem alten Namen Bauwesenversicherung bekannt ist abgemildert werden. Es handelt sich um eine Allgefahrenversicherung, sodass es normalerweise auf die Ursache des eingetretenen Schadens nicht ankommt. Der Versicherer muss grundsätzlich alle Schäden am Bau ersetzen. Hier ist aber auch ein Blick in die Versicherungsbedingungen notwendig, das es zahlreiche Ausschlüsse gibt. Versichert sind jedenfalls alle Teile und Baustoffe für die Errichtung des Bauwerks, die bereits verbaut sind. D.h., dass alle noch nicht verbauten Bauteile, die allerdings auf der Baustelle lagern nicht versichert sind. Beispiel: ein Waschbecken liegt noch unverbaut auf dem Grundstück ordnungsgemäß verpackt und gelagert, wird aber gestohlen. Hier besteht kein Versicherungsschutz. Es werden aber auch nur Schäden versichert, die unvorhergesehen sind. Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sind regelmäßig vom Versicherungsschutz zudem ausgenommen, können aber zusätzlich gegen Entgelt einbezogen werden. Die Versicherung sollte mit Beginn der Bauphase abgeschlossen werden und erlischt automatisch in der Regel mit dem Ende der Baumaßnahme.

Interessant ist auch der Abschluss einer Feuer-Rohbauversicherung, die Schäden abdeckt, die durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion am Rohbau entstehen. Ersetzt werden auch Folgearbeiten durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten sowie Aufräum- und Abbruchkosten. Auch der Abschluss einer Bauhelferversicherung kann durchaus empfohlen werden, wenn der Bauherr mithilfe von Freunden und Verwandten sogenannte Eigenleistungen erbringt. Werden diese auf der Baustelle verletzt, greift die beschriebene Bauherrenhaftpflichtversicherung nämlich nicht. Für Bauhelfer besteht außerdem eine Melde- und Versicherungspflicht bei der Berufsgenossenschaft, bei der sie pflichtversichert werden müssen. Über die geleisteten Arbeitsstunden ist Buch zu führen. Wird dies unterlassen, ist ein Bußgeld zu zahlen. Auch wenn der Bauherr die Bauhelfer nicht angemeldet hat, tritt die Berufsgenossenschaft im Falle eines Schadens eines Bauhelfers ein, kann aber den Schaden auf den Bauherren abwälzten, wenn dieser seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Dies gilt allerdings nicht für Ehepartner und enge Familienangehörige. Für deren Schäden kommt nur eine private Bauhelferversicherung auf. Sie sehen, dass es den absolut sicheren Bau nicht gibt. Aber es gibt Möglichkeiten, bestimmte Gefahr durch den Abschluss bestimmter Versicherungen abzumildern, wobei die hierfür notwendigen Kosten auch bei der Vorplanung mit einkalkuliert werden sollten. Welche Versicherung für welchen Bauherrn die richtige ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.


Justizrat Dieter Kundler, Fachanwalt für Architekten & Baurecht berät Sie gerne:

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