202212.24
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Neuerungen im Verkehrsrecht 2023

Jedes Jahr ändert der Gesetzgeber zum Jahreswechsel Gesetze. Manchmal nach großer öffentlicher Diskussion; Manchmal ohne dass Sie als betroffene Autofahrer das wirklich bemerken. Die Neuerungen im Verkehrsrecht 2023 sind umfangreicht. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jarno Kirnberger fasst für Sie in diesem Artikel drei davon zusammen.

Verbandkasten

Eine der Neuerungen im Verkehrsrecht 2023 betrifft die Verbandkästen in Kraftfahrzeugen. Die Rechtsgrundlage für Ihre Pflicht, einen Verbandkasten mitzuführen, ergibt sich aus § 31b Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO):

Grundsatz

Führer von Fahrzeugen sind verpflichtet, zuständigen Personen auf Verlangen folgende mitzuführende Gegenstände vorzuzeigen und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands auszuhändigen:

  1. Feuerlöscher (§ 35g Absatz 1),
  2. Erste-Hilfe-Material (§ 35h Absatz 1, 3 und 4),
  3. Unterlegkeile (§ 41 Absatz 14),
  4. Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Absatz 2),

4a. Warnweste (§ 53a Absatz 2),

  1. tragbare Blinkleuchten (§ 53b Absatz 5) und windsichere Handlampen (§ 54b),
  2. Leuchten und Rückstrahler (§ 53b Absatz 1 Satz 4 Halbsatz 2 und Absatz 2 Satz 4 Halbsatz 2).

Änderungen

Nach dieser Norm müssen Sie so genanntes „Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13 164 entsprechend“ mitführen. Diese Norm wird Neuerungen im Verkehrsrecht 2023 unterzogen:

Ab dem 1. Januar 2023 müssen in Ihrem Verbandkasten auch 2 Mundschutzmasken TYP I enthalten sein. Was ist das? Ganz einfach: OP-Masken.

Bußgeld

Wenn Sie gegen die Pflicht verstoßen, droht Ihnen übrigens ein Bußgeld von bis zu 10 EUR. Gleiches gilt, wenn Ihr Verbandkasten „abgelaufen“ ist; Das heißt, wenn er das Verfalldatum erreicht hat, das auf der Verpackung aufgedruckt ist. Ein Bußgeld droht Ihnen auch, wenn der Verbandkasten nach einem Einsatz nicht mehr vollständig ist. Weil Sie zum Beispiel „mal schnell ein Pflaster“ daraus verwendet haben.

Übergangsvorschrift

Diese Neuerung im Verkehrsecht 2023 gilt aber nicht für Ihren alten Verbandkasten, solange er noch nicht abgelaufen ist. Das heißt, Sie müssen ihren nicht nachrüsten, sondern können ihn weiterverwenden, bis er turnusgemäß ausgetauscht werden muss.

Vollstreckung von Schweizer Bußgeldbescheiden

Eine weitere der Neuerungen im Verkehrsrecht 2023 betrifft die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus der Schweiz. Unser Nachbarland ist nicht Mitglied der EU. Deswegen sind die europäischen Vorschriften zur Vollstreckung von Bußgeldbescheiden innerhalb der Union nicht anwendbar.

Grundsatz

Jeder Staat darf Bußgelder nur auf seinem eigenen Territorium vollstrecken. Dieser Grundsatz wird durchbrochen, wenn es eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage gibt, welche die Vollstreckung in einem anderen Staat erlaubt. Solche Regelungen gibt es für verschiedene Staaten. Sie müssen im Einzelfall prüfen, ob die Vollstreckung gegen Sie in Deutschland möglich ist, wenn Sie ein Knöllchen aus dem Ausland im Briefkasten finden.

Vollstreckung innerhalb der EU

§ 87 b des Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) regelt für Bußgeldbescheide unter anderem folgendes:

Die Vollstreckung ist nicht zulässig, wenn (…)

die verhängte Geldsanktion den Betrag von 70 Euro oder dessen Gegenwert bei Umrechnung nach dem im Zeitpunkt der zu vollstreckenden Entscheidung maßgeblichen Kurswert nicht erreicht,

Das heißt im Umkehrschluss, dass gegen Sie grundsätzlich nur Bußgelder vollstreckt werden können, die 70 EUR überschreiten.

Schweizer Regelung

Welche Neuerung im Verkehrsrecht 2023 gibt es also zu Bußgeldbescheiden aus der Schweiz? Die zuständigen Ministerien haben mitgeteilt, dass eine Regelung „auf dem Weg“ sei. Das bedeutet, dass Verhandlungen über die Einführung neuer Vorschriften laufen.

Über den Bußgeldrechner des ADAC können Sie die wichtigsten Sanktionen ausrechnen lassen:

  • So kostet Sie eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bereits 175 EUR
  • Eine Überschreitung von 50 km/h ist eine Straftat und wird mit mindestens 60 Tagessätzen (das heißt abhängig von der Höhe ihres Einkommens) bestraft.

Käme zu einer Neuerung im Verkehrsrecht 2023 dahingehend, dass die Schweiz Bußgelbescheide in Deutschland vollstrecken kann, könnte dies eine der teuersten Gesetzesänderungen für Sie als Autofahrer im Verkehrsrecht sein.

Führerschein

Eine weitere Neuerung im Verkehrsrecht 2023 kann ihren Führerschein betreffen. Denn wenn Sie noch einen „alten“ Führerschein haben, muss dieser umgetauscht werden. Bereits in der Vergangenheit hatten Sie die Pflicht bestimmte Vorgängermodelle gegen die aktuelle Version (Scheckkarte) umzutauschen. Der graue Führerschein oder „Pappendeckel“ ist zum Beispiel schon lange nicht mehr zulässig. Das war eine Neuerung im Verkehrsrecht lange vor 2023.

Grundsatz

Der Führerschein soll künftig EU-Weit einheitlich und fälschungssicher sein.

Änderung

Welche Neuerung im Verkehrsrecht 2023 betrifft Sie also? Das hängt davon ab, welchen Führerschein Sie haben. Denkbar sind

  • „alte“ Scheckkartenführerscheine
  • Papier-Führerschein „grau“
  • Papier-Führerschein „rosa“
  • Papier-Führerschein der DDR

Je nach Geburtsjahr des Inhabers oder dem Ausstellungsdatum des Führerscheins gibt es verschiedene Umtauschfristen, die der ADAC in Tabellen zusammengefasst hat:

Führerscheine, die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des Inhabers Umtauschtag
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.07.2033
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
Ab 1971 19.01.2025

Führerscheine, die ab dem 1.01.1999 ausgestellt wurden:

Jahr der Ausstellung Umtauschtag
1999-2021 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

Aber Achtung!

Unabhängig vom Ausstellungsjahr müssen alle vor 1953 geborenen ihren Führerschein bis 19.01.2033 umtauschen.

Bußgeld

Wenn sie weiterhin mit ihrem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein unterwegs sind und die Frist verstreichen lassen, riskieren Sie ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen. In diesem Fall könnten Sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft werden. Dadurch droht ihnen nach dem Strafgesetzbuch die Entziehung der Fahrerlaubnis; Und eine Sperre für die Wiedererteilung von mindestens 6 Monaten. Hier lohnt es sich, ein Auge auf die Neuerung im Verkehrsrecht 2023 zu werfen.

Aber Achtung:

Auch PKW- und Motorradfahrer könnten sich strafbar machen. Im Ausland werden „alte“ deutsche Führerscheine nicht durchgängig anerkannt. In EU-Staaten ist das nur der Fall, wenn eine aktuelle europäische Fahrerlaubnis vorhanden ist („EU-Führerschein“)

Fazit

Daneben gibt es sicherlich noch die eine oder andere Neuerung im Verkehrsrecht 2023, die Sie betreffen kann. Unser Team um Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jarno C. Kirnberger berät und verteidigt Sie im Verkehrsecht. Das Internet ist voll mit Hinweisen und vermeintlichen Infos zu allen möglichen Themen. Wie alt und wie aktuell diese sind, ist aber oft unklar. Wie immer gilt hier:

Die teuerste Beratung ist diejenige, die Sie nichts gekostet hat!