202106.14
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Wenn die Reparatur mal länger dauert … Was ist mit dem Mietwagen?

Wer einen unverschuldeten Unfall hatte, bekommt einen Mietwagen bezahlt. Zumindest während der Reparatur. Wenn diese aber länger dauert, entsteht oft streit. Warum? Der Sachverständige schätzt auch die Reparaturdauer. Diese Schätzung kann logischerweise auch mal daneben liegen.

190 Tage Ersatz sind möglich

Einen solchen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden. In seinem Urteil vom 9. März 2021 (I-1 U 77/20) dauerte die Reparatur sage und schreibe 190 Tage. In der Zeit hat der Geschädigte teilweise ein Mietwagen, teilweise fiktive Nutzungsersatzansprüche geltend gemacht. Zu Recht, so das OLG. Die Verzögerung geht zu Lasten des Schädigers. Damit muss seine Haftpflichtversicherung zahlen.

Voraussetzung für den Mietwagenersatz

Das OLG hat die Voraussetzungen für den Fall der Reparaturverzögerung herausgearbeitet.

  • Kein Auswahlverschulden durch Beauftragung einer freien Werkstatt
  • Keine Obliegenheitsverletzung während der Reparatur
  • Kein Verstoß gegen Informations- und Warnpflichten
  • Verkürzung durch Teilreparatur

Die Probleme, welche ein Mitverschulden bringt, sind also schwer überschaubar. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist absolut notwendig!