202003.02
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Wie lange gibt es Nutzungsausfall nach einem Unfall

Wie lange hat ein Unfallgeschädigter Zeit, um sich einen Ersatzwagen zu beschaffen? Um es genauer zu sagen: Wann kann der Anspruchsteller noch Nutzungsausfall von der Haftpflichtversicherung des Schädigers verlangen?

Einen aktuellen Fall hatte das Landgericht Saarbrücken (30.12.2019 – 13 S 168/19) zu entscheiden: Der Geschädigte hatte sich erst 4 Monate nach dem Unfall einen Ersatzwagen gekauft.

Grundsätzlich gilt: Wer ein neues Auto kauft, nachdem das Alte durch einen Verkehrsunfall total beschädigt wurde, bekommt für den Ausfallzeitraum Ersatz. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Nutzungswille indiziert wird. Je länger der Zeitraum aber ist, desto geringer ist die Indizwirkung.

Umgekehrt gesagt, muss der Geschädigte dann nachvollziehbar erklären, warum er trotz längerer Autolosigkeit immer noch einen Nutzungswillen hatte. Dies muss im Zweifel gut begründet werden, um sich keine Ansprüche gegen die Haftpflicht zu vergeben.

Sprechen Sie deswegen stets mit ihrem Rechtsanwalt!