201009.12
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Kostenlose Erstberatung nach Unfall

Nach einem Verkehrsunfall ist die Rechtslage vielen oft unklar.

  • Wer ist schuld?
  • Welche Versicherung haftet?
  • Soll ich die Polizei rufen?

Der Griff zum Handy ist dann schnell gemacht und oft werden Schadenhotlines der Versicherer angerufen, die Tipps geben sollen. Oftmals ist es dann noch die kostenlose Nummer des Unfallgegners. Warum? Aus Angst vor den Kosten einer Frage beim Anwalt!

Hier gilt ganz klar: Wer unverschuldet einen Autounfall hat, bekommt die Kosten des Anwalts vom Schädiger erstattet.

Wer sich nicht sicher ist, sollte trotzdem bei uns anrufen und sich beraten lassen. Die Erstberatung ist immer kostenlos. Dies war schon immer so.

Die Zulässigkeit dieses Vorgehens wurde jetzt auch durch den Bundesgerichtshof bestätigt: Da § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) keine Mindestgebühr enthält, kann der Anwalt entscheiden, ob er bei einer Beratung Honorar in Rechnung stellt oder nicht.

Deswegen ist jedem Unfallopfer dringend zu raten, sich direkt mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und um Rat zu fragen. Lassen Sie sich nicht aus Angst vor Kosten von einem Versicherungsmitarbeiter (Gegner!?) beraten.

Verlassen Sie sich nicht auf den Rat des Autohauses oder Ihres Sachverständigen. Nur Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt alle Ansprüche, die Ihnen zustehen. Rechtsanwalt Jarno Kirnberger erreichen Sie unter 06825/92000.