202008.23
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Vorfahrt genommen = schuldig?

Allgemein geht man davon aus, dass derjenige, welcher einem anderen die Vorfahrt nimmt und dadurch einen Unfall verursacht, auch Schuld ist. Die Rechtsprechung geht noch weiter: in einer solchen Situation kann von einem Anscheinsbeweis ausgegangen werden, d. h. der Vorfahrtsberechtigte muss nichts weiter beweisen, als die Vorfahrtsverletzung. Dieser Ansicht folgt auch das Landgericht Saarbrücken in seiner Entscheidung vom 5. Juni 2020 – 13 S 181/19. Derjenige, welcher die Vorfahrt gewähren muss, muss vollständig beweisen dass er davon ausgehen durfte, dass der Vorfahrtsberechtigte auf sein Recht verzichtet. Die reine Behauptung, der andere habe falsch geblinkt, sei zu schnell gefahren oder Ähnliches, reicht da noch lange nicht aus.


Diese komfortable Situation des Vorfahrtsberechtigten wird durch die neue Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 22. Juli 2020 – 10 U 4010/19 infrage gestellt. Auch hier war eine Kollision im Zusammenhang mit einer Vorfahrtsregelung unstreitig. Allerdings ging das OLG davon aus, dass der Anscheinsbeweis gerade nicht anzunehmen ist. Der Unfallverursacher hatte hier also gute Karten nachzuweisen, dass sein Verkehrsverstoß nicht Ursache für den Schaden war.


Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist sehr unübersichtlich. So sind sich der Bundesgerichtshof (BGH) und das Landgericht Saarbrücken schon bei der Frage zum Anscheinsbeweis gegen einen nach rechts Einbiegenden bei einer Kollision auf der rechten Fahrbahnseite mit einem von rechts (!) kommenden, überholenden Fahrzeug völlig uneinig. Das Landgericht bejaht hier den Anscheinsbeweis (29.04.2016 – 13 S 3/16). Da es also bei der Frage, wie ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung am besten durchgesetzt werden darauf ankommt, wo der Unfall passiert ist und welches Gericht zuständig sein wird, ist anwaltlicher Rat unerlässlich. Denn auch beim Verkehrsunfall kann im Zweifel vor verschiedenen Gerichten geklagt werden. Die richtige Einschätzung der Rechtslage und die daraus folgende Taktik kann über Sieg oder Niederlage entscheiden.


Beauftragen Sie daher von Anfang an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und lassen sich nie vom „Full Service“ der gegnerischen (!!) Versicherung verleiten.