202104.16
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Dieselskandal: Landgericht Saarbrücken verurteilt Daimler

Spätestens jetzt holt auch Daimler der Dieselskandal ein. Die 12. Zivilkammer des LG Saarbrücken hat in seinem heutigen Urteil zum Aktenzeichen 12 O 320/19 der Klage eines Verbrauchers gegen die Daimler AG wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung stattgegeben.

Der Kläger hatte 2014 bei der Mercedes Benz Niederlassung in Saarbrücken einen Mercedes GLK erworben. Dort ist eine Steuerung eingebaut, mit der die Temperatur im Kühlmittelkreislauf geregelt wird (sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung). Das Kraftfahrt-Bundesamt hat deswegen einen verbindlichen Rückruf angeordnet, gegen den sich die Daimler AG zur Wehr setzt. Der Kläger hat die Daimler AG vor dem Landgericht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages in Anspruch genommen und die Auffassung vertreten, durch den Verkauf eines Fahrzeugs mit einer entsprechenden Steuerung sei er in vorsätzlicher sittenwidriger Weise geschädigt worden.

Das sah das Landgericht Saarbrücken auch so.

Die Begründung bezog das Gericht auf Auskünfte des KBA, bei dem dieses davon berichtete, dass es sich bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, die im Wesentlichen unter Prüfstandbedingungen zur Anwendung kommt und damit den tatsächlichen Emissionsausstoß im Realbetrieb in unzulässiger Weise verschleiert.

Gegen das Urteil ist die Berufung zum Saarländischen Oberlandesgericht möglich.
Quelle: Pressemitteilung des LG Saarbrücken v. 09.04.2021