202104.26
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Der neue Bußgeldkatalog kommt (endlich)

Was lange währt wird endlich gut? Bund und Länder haben sich auf eine neue Bußgeldkatalog-Verordnung geeinigt. Zur Erinnerung: Die geplante Verschärfung der Bußgelder im Straßenverkehr ist daran gescheitert, dass ein Formfehler vorlag. Dieser betraf zwar nur die Anordnung bestimmter Fahrverbote. Trotzdem haben die Länder die neue Verordnung nicht angewendet. Dies ist Mitte April geändert worden. Der Schwebezustand seit Februar 2020 ist damit aufgehoben.

Was ändert sich für Autofahrer?

Eine der wichtigsten Regelungen ist sicherlich, dass Regelfahrverbote bei deutlich geringeren Geschwindigkeiten angeordnet werden. Dies betrifft die Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 25 km/h innerorts und 36 km/h außerorts. Bei zwei Überschreitungen von mehr als 25 km/h außerorts bleibt es beim Fahrverbot.

Darüber hinaus ist die Höhe der Bußgelder deutlich angehoben worden. Das Parken auf Behinderten-Parkplätzen kostet 55 €, das Parken auf Gehwegen, Radwegen, das Halten in 2. Reihe sowie auf Schutzstreifen kostet künftig 110 €.

Die Regelungen zur Rettungsgasse greifen ebenfalls ein. Wer keine bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 € rechnen. Drastisch wird es, wenn eine Behinderung der Rettungskräfte erfolgt. Dies ist schon dann der Fall, wenn der Krankenwagen, die Polizei oder der Abschleppwagen abbremsen und warten muss, bis der Verkehrsteilnehmer zur Seite gefahren ist.

Was hat sich bei den Punkten geändert?

Auch weiterhin ist die Fahrerlaubnis bei 8 Punkten weg. Eine neue Fahrerlaubnis kann erst nach 6 Monaten Sperrzeit beantragt werden. Die Löschfristen bleiben wie bisher. Taten, die mit einem Punkt geahndet wurden, sind nach 2,5 Jahren zu löschen; bei 2 Punkten nach 5 Jahren. Das Sammeln weiterer Punkte führt nicht dazu, dass alte Punkte „gesperrt“ werden. Erst bei Straftaten, deren Punkte 10 Jahre erhalten bleiben, ist dies der Fall.

Welche Strafvorschriften haben sich geändert?

Insbesondere im Bereich der verbotenen Autorennen, sowie beim Schutz der Privatsphäre hat sich einiges getan. Die Urteile zu Straßenrennen sind inzwischen veröffentlicht worden. Ein Rennen kann auch begehen, wer alleine fährt. Darüber hinaus ist die Abgrenzung zwischen Rennen und dem Mordtatbestand (der mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft wird und nicht verjährt) sehr kritisch. Einige Gerichte haben ein Rennen bereits wegen der extrem überhöhten Geschwindigkeit bei Tötung eines Menschen als Mord angesehen.

Darüber hinaus wurde § 201a StGB geändert. Bisher wurde nur bestraft, wer Bilder von Verletzten an Unfallstellen gemacht hat (Gaffer). Dies gilt jetzt auch für Personen, die Unfallopfer, welche verstorben sind fotografieren oder filmen.

Ab wann gelten die Regelungen? Nach aktueller Gesetzeslage werden die Regelungen im Spätsommer 2021 Inkrafttreten. Wir werden dann erneut berichten.