201811.11
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Unfall – Abrechnung nach Gutachten

Bisher konnten die Geschädigten eines Verkehrsunfalles zwischen vielen verschiedenen Möglichkeiten wählen, wie sie den Schaden aus einem Verkehrsunfall ersetzt verlangen. Gerade bei älteren Fahrzeugen oder auch bei geringen Schäden war es üblich, auf Basis des Gutachtens oder – juristisch gesagt – fiktiv abzurechnen.

Diese fiktive Abrechnung ist den Versicherungen oftmals ein Dorn im Auge. Bereits in der Vergangenheit hat die Versicherungswirtschaft deswegen eine Vielzahl von Urteilen erstritten, die sich mit einzelnen Positionen beschäftigen, welche bei dieser Abrechnungsart von Schäden nach einem Verkehrsunfall nicht erstattungsfähig sind. Das größte Thema sind hier zur Zeit die Verbringungskosten.

Tatsächlich gibt es aber auch Gedanken, die fiktive Abrechnung von Schäden aus einem Unfall völlig auszuschließen. Soweit bekannt ist, hat das Landgericht Darmstadt in seinem Urteil vom 24. Oktober 2018 – Aktenzeichen 23 O 356/17 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik die Abrechnung eines fiktiven Schadens abgelehnt. Es bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Werkvertragsrecht.

Ob andere Gerichte dieser Rechtsprechung folgen und ob insbesondere der Bundesgerichtshof diese in letzter Instanz bestätigen wird, bleibt abzuwarten.

Das Urteil zeigt aber ganz deutlich: ohne einen Rechtsanwalt an ihrer Seite können Geschädigte ihre Ansprüche kaum noch durchsetzen. Deswegen gilt bei einem Unfall: sofort zum Anwalt!