201708.20
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Gericht entscheidet pro Standardimpfung

Ob Eltern ihr Kind impfen lassen sollen oder nicht, ist eine viel diskutierte Frage.

Es gibt viele Gründe dafür und viele Gründe dagegen. Können sich jedoch getrennt lebende Eltern nicht darüber einigen, ob sie ihrem Kind eine sogenannte Standard- oder Routineimpfung verabreichen sollen, muss das Familiengericht angerufen werden.

Der Bundesgerichtshof hat sich am 03.05.2017 dafür ausgesprochen, die Entscheidungsbefugnis dem Elternteil zu übertragen, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut befürwortet. Allerdings dürfen bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen.

Damit hat sich erstmalig ein oberstes deutsches Gericht eindeutig für die Empfehlungen der ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut ausgesprochen und die Schutzimpfungen eines Kindes als eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind bewertet.

Der Bundesgerichtshof hat es auch nicht ausreichen lassen, dass ein Elternteil sich kompromissbereit dahingehend zeigte, eine Impfung dann zuzulassen, sobald eine Ansteckungsgefahr in Sicht sei.

Diese Idee, nur bei absehbaren Risiken impfen zu wollen, wird von dem obersten deutschen Zivilgericht als zu riskant angesehen.

Damit hat der Bundesgerichtshof in dem Impfglaubenskrieg der Eltern ganz klare Stellung bezogen. (BGH vom 03.05.2017, AZ: XII ZB 157/16)

Sollten Sie Fragen hierüber haben, wenden Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Justizrat Dieter Kundler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Familienrecht.