201703.03
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Totalschaden: Kraftstoff im Tank erstattungsfähig?

Ob das restliche Benzin im Tank ein erstattungsfähiger Schaden ist, ist in der Rechtsprechung umstritten. Das OLG Düsseldorf sagt „nein“. Viele Gerichte sehen das aber anders.

Bei einem Totalschaden ist fraglich, ob das sinnlos im Tank verbleibende Benzin erstattungsfähiger Schaden im Sinne von § 249 BGB ist. Das ist sehr umstritten. Viele Gerichte bejahen diese Frage, da es dem Geschädigten nicht zumutbar sei, das Benzin selbst abzupumpen. Das OLG (10.1.17, I-1 U 46/16,) hat dies verneint.

Wir beziffern den Schaden immer so günstig wie möglich und haben damit auch Erfolg. Ohne Anwalt kann ein Geschädigter solche Fragen aber nicht beantworten! Deswegen: Jarno Kirnberger, Fachanwalt für Verkehrserecht!