201004.27
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Wer trägt die ANWALTSKOSTEN beim Verkehrsunfall?

Ganz aktuell hat das AG Balingen auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hingewiesen:

Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten sind als Kosten der Rechtsverfolgung durch den Schädiger zu zahlen, da die Inanspruchnahme des Anwalts zur Abwicklung von Verkehrsunfällen immer der Fall ist (BGH NJW 1995/446). Eine Ausnahme soll nur bei besonders einfachen fällen gelten.

Dabei kommt es aber auf die Sicht des Geschädigten an. Bei kleinsten Zweifeln an der Schuldfrage oder den erstattungsfähigen Kosten lohnt sich also der Schritt zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. In unserem Haus berät Sie Herr Jarno C. Kirnberger.

Informationen zum Thema Unfallabwicklung durch den Fachanwalt finden Sie auch unter www.unfall.saarland