Kartoffelwurf ist Körperverletzung
Das Bewerfen eines Kindes mit einer Kartoffel und das Ziehen an dessen Arm stellen nicht zwingend Handlungen dar, die den Erlass einer Gewaltschutzanordnung rechtfertigen. Ein achtjähriges Kind hatte im Hinterhof eines Wohnhauses mit einem anderen Kind gespielt. Hierdurch hatte sich eine Nachbarin gestört gefühlt und nach dem Kind mit Kartoffeln geworfen. Sie traf das Kind…