Bestattungskosten unbekannter Verwandter
Die Bestattungsgesetze der Länder regeln, welche Angehörige bestattungspflichtig sind, d. h. für die Kosten der Bestattung aufzukommen haben. Gilt dies aber auch dann, wenn man den Verstorbenen gar nicht gekannt hat oder das Erbe ausgeschlagen hat? Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße entschied in einem Fall, in dem eine Halbschwester die Kosten der Bestattung…