202009.27
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Wann verjährt Urlaub?

Die Rechtsprechung zu Urlaub ist im Moment im Fluss. Fragen zur Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit, Übertragung von Resturlaub auf das nächst Jahr, aber auch die Verjährung von Urlaubsansprüchen sind nicht abschließend geklärt. Grund dafür ist, dass sich das Bundesurlaubsgesetz an europäischen Normen, insbesondere Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union messen muss. Schon beim Verfall von Urlaubsansprüchen, die aufgrund langer Erkrankung nicht genommen werden konnten, musste der Europäische Gerichtshof entscheiden: Entgegen der deutschen Regelung im BUrlG war ein Verfall europarechtswidrig.

Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Urteil vom 29. September 2020 – 9 AZR 266/20 (A) die Frage zu klären gehabt, ob der Urlaubsanspruch, der aufgrund unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers nicht bereits nach § 7 Abs. 3 BUrlG verfallen konnte, gemäß § 194 Abs. 1, § 195 BGB der Verjährung unterliegt.


Da sich das BAG hier nicht sicher ist, hat es die Frage im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. Es wird spannend, wie der EuGH diese Frage beantwortet. Denn daraus ergeben sich gravierende Folgen für alle deutschen Arbeitnehmer. Wenn Sie prüfen möchten, ob Sie ihre Urlaubsansprüche (noch) durchsetzen können, stehen Ihnen die Fachanwälte für Arbeitsrecht unserer Kanzlei zur Seite: Tanja Ringeisen und Jarno Carl Kirnberger.