Erhöhung der Hartz-4-Regelsäte
Die Erhöhung der Hartz-4-Regelsätze ab dem 1.1.2021 wurde im Bundestag beschlossen:
- Für alleinstehende Erwachsene erhöht sich der Regelsatz von 432 € auf 446 €.
- Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft erhalten Volljährige statt derzeit 389 € dann 401 €.
- Kinder bis 5 Jahre erhalten 33 € mehr, damit 283 €.
- Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten 309 € statt 308 €.
- Kinder von 14 bis 17 Jahren profitieren am meisten von der Regelsatzerhöhung; der Satz steigt von 328 € auf 373 €.
Sie wollen die Berechnung des Jobcenters überprüfen lassen?
Hierfür steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Tanja Ringeisen als richtige Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei zur Verfügung.