202008.17
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Wenn der Heli explodiert…

Explodiert beim Aufladen der Akku eines gebraucht erworbenen Elektrospielzeugs, ist die Privathaftpflicht-Versicherung des Eigentümers für einen daraus entstehenden Brand ausgleichspflichtig. Das gilt nach einer Entscheidung des LG Coburg zumindest für den Fall, dass dieser dadurch begünstigt wurde, dass der Akku in brennbarer Umgebung aufgeladen wurde.


Auslöser war ein Spielzeughelikopter, wohl ähnlich einer Drohne. Dieser wurde im Keller eines Miethauses aufgeladen und stand dabei auf dem Wäschetrockner. In der näheren Umgebung befanden sich noch andere brennbare Gegenstände. Es kam wie’s kommen muss, sonst wird selten ein Gerichtsverfahren draus: Der Akku des Helikopters explodierte, während der Besitzer ihn unbeaufsichtigt ließ, es kam zum Brand und es entstand ein Schaden, unter anderem am Gebäude.


Fraglich war nun: Wer muss dafür aufkommen? Die Gebäudeversicherung des Vermieters oder die Haftpflichtversicherung des Besitzers. Wie das LG Coburg entschieden hat, haben wir bereits oben geschrieben. Es sah eine Sorgfaltspflichtverletzung als gegeben an und brummte dem Haftpflichtversicherer den Schaden auf.


Es ging hier zwar nur um den Ausgleich zwischen zwei Versicherern. Die Entscheidung zeigt aber ebenso auch, dass in anderen Fällen, in denen direkt gegen den Versicherungsnehmer vorgegangen wird, durchaus Erfolgschancen für die Versicherung bestehen.


Der Versicherungsnehmer hätte den Ladevorgang also baufsichtigen müssen. Und diese strengen Voraussetzungen gelten damit wohl für alle ähnlichen Fälle.