201507.19
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Unfall beim Spurwechsel

Das AG Hamburg hat am 20.03.2015 entschieden, dass bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem Spurwechsel auf der Autobahn ein Anscheinsbeweis zu Lasten desjenigen besteht, der die Spur wechselt; Zumindest dann, wenn der Unfall nachweislich im Zusammenhang mit dem Spurwechsel zustande kam.

Der Grundsatz: „Wer hinten drauf fährt, ist schuld“ gilt hier nicht uneingeschränkt!

Deswegen: Von Anfang an zum Anwalt und die Schilderung des Unfalles einem Profi überlassen! Nie selbst mit der Versicherung verhandeln oder diese wichtige Aufgabe nicht Sachkundigen Dritten überlassen.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Jarno Kirnberger berät Sie gerne.