201511.10
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Grundsteuer verfassungswidrig mit Folgen für Mieter ?

Das Verfassungsgericht hat am gestrigen Tage entschieden, dass die Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die Berechnung basiert auf den sog Einheitswerten, die aus dem Jahr 1964 stammen und eigentlich alle sechs Jahre angepasst werden sollen. Dies ist nicht erfolgt, so dass alte und neue Häuser unterschiedlich besteuert werden, obwohl sie in vergleichbarer Lage sind.

Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber bis Ende 2019 und im Rahmen einer Übergangsfrist bis Ende 2024 Zeit, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Wie sich in diesem Gesetz die Grundsteuer zukünftig berechnen soll, ist jedoch noch nicht abzusehen.

Zum Teil wird vorgeschlagen, die Immobilien selbst neu zu bewerten, zum Teil wird angedacht, die Gebäude an sich außen vor zu lassen und nur den Wert der Grundstücke (Bodenrichtwerte) zu berücksichtigen.

Momentan weiß keiner, welche Berechnungsgrundlage ins Gesetz Eingang finden wird. Daher weiß auch keiner, ob es zukünftig zu einer deutlichen Erhöhung der Nebenkosten kommen wird.

Derzeit können Vermieter, sofern sie eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag getroffen haben, die Grundsteuer über die Betriebskosten komplett auf die Mieter umlegen. Auch hier wird durch Mieterschutzverbände davor gewarnt, dass dies zu einer zu hohen Belastung der Mieter führen wird und der Gesetzgeber sich andere Lösungen ausdenken müsse.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist zumindest noch vollständig unklar, ob das Urteil auch dazu führen wird, dass Änderungen im Betriebskostenrecht vorgenommen werden. Hier muss die weitere Entwicklung abgewartet werden.